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Amtsgericht (AG) Brühl – aktuelle Urteile / Adresse / Terminsvertreter

Nordrhein-Westfalen

Nachfolgend finden Sie 47 Entscheidungen vom Amtsgericht Brühl sowie die Adresse in Brühl (Nordrhein-Westfalen) und die Telefonnummer.

Kontaktdaten und Adresse

Amtsgericht Brühl

Anschrift

Balthasar-Neumann-Platz 3
50321 Brühl

Telefon

02232 709-0

Fax

02232 709-999

E-Mail

poststelle@ag-bruehl.nrw.de

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Kurzinfo zum Amtsgericht Brühl
Amtsgericht Brühl

Das Amtsgericht in Brühl ist eines von insgesamt 646 Amtsgerichten in Deutschland und steht auf der niedrigsten Stufe des Gerichtsaufbaus. Amtsgerichte in Deutschland übernehmen eine Fülle an wichtigen Aufgaben. Im Instanzenzug steht das Amtsgericht an unterster Position und ist damit bei einer großen Vielzahl an Rechtskonflikten die Eingangsinstanz. U.a. ist das Amtsgericht für die Klärung zivilrechtlicher Auseinandersetzungen verantwortlich. Hierunter versteht man Rechtsstreitigkeiten zwischen zwei oder mehreren privaten Personen. Das Feld der zivilrechtlichen Auseinandersetzungen ist breit gefächert und reicht von Erbstreitigkeiten über Familienstreitigkeiten und Mietstreitigkeiten hin zu Streitigkeiten aus Werkverträgen oder Dienstverträgen. Bei einem Streitwert höher als 5000 Euro ist das Landgericht zuständig. Und auch Strafsachen werden vor dem Amtsgericht in Brühl verhandelt. Das Amtsgericht in Brühl ist jedoch nur verantwortlich, wenn davon auszugehen ist, dass die zu erwartende Strafe unter 4 Jahren liegt. Über dies hinaus darf nicht anzunehmen sein, dass der Angeklagte in Sicherheitsverwahrung genommen oder in eine psychiatrische Klinik eingewiesen wird.

Ein großer Aufgabenbereich des Amtsgerichts Brühl ist die Verhandlung von Familiensachen. Zu den Familiensachen zählen beispielsweise Kindschaftssachen ebenso wie Scheidungen, Streitigkeiten in Bezug auf die Unterhaltspflicht oder auch Lebenspartnerschaftssachen. Grundsätzlich besteht vor dem Amtsgericht in Brühl kein Anwaltszwang. Eine Ausnahme stellen Familiengerichtssachen dar. Bei Familiengerichtssachen muss eine anwaltliche Vertretung erfolgen. Ein weiterer bedeutender Bereich des Amtsgerichts ist die Zwangsvollstreckung. Zwangsvollstreckungsaufgaben werden vom Vollstreckungsgericht, das sich als Teil des Amtsgerichts versteht, übernommen. Dem Vollstreckungsgericht obliegt dabei auch die Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung.

Neben den aufgeführten Bereichen übernimmt das Amtsgericht auch Aufgaben der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Unter dem Terminus freiwillige Gerichtsbarkeit versteht man, dass spezielle Angelegenheiten der Rechtspflege übernommen werden. Auch die Aufgaben, die das Amtsgericht im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit übernimmt, sind vielfältig. Zu nennen sind hierbei z.B. die Eintragung ins Grundbuch oder auch der Erlass von Betreuung. Darüber hinaus fallen auch das Urkundenwesen und Registersachen in die freiwillige Gerichtsbarkeit. Zivilrechtliche Urteile, die von einem Amtsgericht erlassen wurden, können mit einer Berufung angegriffen werden. Kommt es zu einer Berufung, wird das Urteil von einem Gericht einer übergeordneten Instanz überprüft. Eine Berufung bei Urteilen im Zivilrecht ist jedoch nur dann möglich, wenn der Beschwerdewert höher ist als 600 Euro. Oder aber die Berufung wurde explizit zugelassen. Hat ein Urteil zum Beispiel grundlegende Bedeutung, dann ist das ein Grund, weshalb eine Berufung im Zivilrecht explizit zugelassen wird. Bei strafrechtlichen Urteilen, die vom Amtsgericht erlassen wurden, kann in der Regel immer eine Berufung erfolgen.

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