Nachfolgend finden Sie Entscheidungen vom Amtsgericht Bückeburg sowie die Adresse in Bückeburg (Niedersachsen) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Bückeburg Anschrift Herminenstraße 30 Telefon 05722 2900 Fax 05722 290214 agbbg-poststelle@justiz.niedersachsen.de | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
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Amtsgerichte stehen auf der niedrigsten Stufe des Gerichtsaufbaus in der BRD. Insgesamt gibt es 646 Amtsgerichte, eines dieser Gerichte ist das Amtsgericht in Bückeburg. In der BRD erfüllen die Amtsgerichte eine große Vielfalt an Aufgaben. Im Instanzenzug steht das Amtsgericht an unterster Position und ist somit bei einer immensen Vielzahl an Rechtstreitigkeiten die Eingangsinstanz. An den Amtsgerichten verhandelt werden unter anderem zivilrechtliche Angelegenheiten. Kommt es zu einem Rechtsstreit zwischen zwei oder mehreren privaten Personen, dann fällt dies in den Bereich des Zivilrechts. Jedoch gibt es Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit die zivilrechtliche Angelegenheit in den Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts fällt. So muss der Streitwert unter 5000 Euro liegen. Sollte der Streitwert über 5,000 Euro liegen, so ist das LG anzurufen. Und auch Strafsachen werden vor dem Amtsgericht Bückeburg verhandelt. Damit eine Strafsache vor dem Amtsgericht in Bückeburg verhandelt wird, muss zu erwarten sein, dass keine Freiheitsstrafe, die länger als vier Jahre dauert, angesetzt wird. Darüber hinaus darf nicht davon auszugehen sein, dass der Beklagte in Sicherheitsverwahrung genommen oder in eine psychiatrische Klinik eingewiesen wird.
Und auch für die Verhandlung von Familiensachen ist das Amtsgericht Bückeburg zuständig. Unter Familiensachen verstehen sich Scheidungen ebenso wie beispielsweise Auseinandersetzungen bezüglich des Umgangsrechts, der Unterhaltspflicht oder auch Kindschaftssachen im Allgemeinen. Lebenspartnerschaftssachen und Konflikte in Bezug auf den Versorgungsausgleich fallen ebenfalls in diesen Bereich. Vor dem Amtsgericht Bückeburg gilt im Übrigen keine Anwaltspflicht. Familiengerichtssachen werden hierbei jedoch anders gehandhabt. Hier besteht ein Anwaltszwang. Auch in den Verantwortungsbereich des Amtsgerichts fällt die Zwangsvollstreckung. Zwangsvollstreckungsaufgaben werden vom Vollstreckungsgericht, das sich als Teil des Amtsgerichts versteht, ausgeführt. Kommt es zu einer Zwangsversteigerung oder einer Zwangsverwaltung von Grundstücken, so wird auch dies vom Vollstreckungsgericht übernommen.
Doch dem Amtsgericht kommen noch zusätzliche Aufgaben zu, sprich es übernimmt außerdem Aufgaben der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Unter freiwilliger Gerichtsbarkeit versteht sich die Übernahme von bestimmten Angelegenheiten der Rechtspflege. Auch hierbei sind die Aufgaben breitgefächert und reichen von Eintragungen in das Grundbuch über Erteilung eines Erbscheins hinzu Erlass von Betreuung. Darüber hinaus fallen auch das Urkundenwesen und Registersachen in die freiwillige Gerichtsbarkeit. Vom Amtsgericht erlassene zivilrechtliche Urteile können im Rahmen einer Berufung angefochten werden. Kommt es zu einer Berufung, wird das Urteil von einem Gericht einer übergeordneten Instanz überprüft. Eine Berufung bei Urteilen im Zivilrecht ist allerdings nur dann eine Option, wenn der Beschwerdewert höher ist als 600 Euro. Oder aber die Berufung wurde explizit zugelassen. Hat ein Urteil z.B. grundlegende Bedeutung, dann ist dies ein Grund, warum eine Berufung im Zivilrecht explizit zugelassen wird. Vom Amtsgericht gefällte strafrechtliche Urteile können grundsätzlich durch eine Berufung angefochten werden.
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