Nachfolgend finden Sie 16 Entscheidungen vom Amtsgericht Büdingen sowie die Adresse in Büdingen (Hessen) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Büdingen Anschrift Stiegelwiese 1 Telefon 06042 982-0 Fax 06042 982-101 verwaltung@ag-buedingen.justiz.hessen.de | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
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Amtsgerichte stehen auf der untersten Stufe des Gerichtsaufbaus in der BRD. Insgesamt gibt es 646 Amtsgerichte, eines dieser Gerichte ist das Amtsgericht Büdingen. Den Amtsgerichten kommen in Deutschland wichtige Obliegenheiten zu. Sie fungieren als Eingangsinstanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Unter anderem ist das Amtsgericht für die Klärung zivilrechtlicher Auseinandersetzungen zuständig. Darunter versteht man Rechtsstreitigkeiten zwischen zwei oder mehreren Privatpersonen. Als Beispiele für Streitigkeiten im Zivilrecht können angeführt werden Mietstreitigkeiten, Familiensachen oder auch Erbschaftsauseinandersetzungen. Voraussetzung, dass diese rechtlichen Auseinandersetzungen in die Zuständigkeit des Amtsgerichts fallen, ist, dass der Streitwert unter 5.000 Euro liegt. Sollte der Streitwert über 5,000 Euro liegen, so ist das Landgericht anzurufen. Ferner ist das Amtsgericht für Angelegenheiten aus dem Strafrecht zuständig. Voraussetzung, dass eine Strafsache vor dem Amtsgericht Büdingen verhandelt wird, ist, dass keine Haftstrafe von über vier Jahren erwartet werden kann. Zudem darf nicht zu erwarten sein, dass eine Sicherheitsverwahrung oder eine Unterbringung in einer Psychiatrie angeordnet wird.
Neben den genannten Bereichen sind auch Rechtskonflikte in Familiensachen ein großer Aufgabenbereich mit dem das Amtsgericht in Büdingen betraut ist. Zu den Familiensachen zählen z.B. Kindschaftssachen ebenso wie Ehescheidungen, Streitigkeiten bezüglich der Unterhaltspflicht oder auch Lebenspartnerschaftssachen. Wichtig ist es zu wissen, dass vor dem Amtsgericht Büdingen kein Zwang besteht, sich anwaltlich vertreten zu lassen. Eine Ausnahme stellen Familiengerichtssachen dar. Hier besteht ein Anwaltszwang. Auch in den Verantwortungsbereich des Amtsgerichts fällt die Zwangsvollstreckung. Zwangsvollstreckungsaufgaben werden vom Vollstreckungsgericht, das sich als Teil des Amtsgerichts versteht, ausgeführt. Dem Vollstreckungsgericht obliegt dabei ebenfalls die Zwangsversteigerung oder die Zwangsverwaltung von Grundstücken.
Ein weiterer Bereich, für den sich das Amtsgericht verantwortlich zeigt, ist die Übernahme von Aufgaben aus der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Unter freiwilliger Gerichtsbarkeit versteht sich die Übernahme von bestimmten Angelegenheiten der Rechtspflege. Auch die Aufgaben, die das Amtsgericht im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit übernimmt, sind vielfältig. Zu nennen sind hierbei z.B. die Eintragung ins Grundbuch oder auch der Erlass von Betreuung. Auch das Urkundenwesen sowie Registersachen fallen in die freiwillige Gerichtsbarkeit und werden vom Amtsgericht übernommen. Vom Amtsgericht erlassene zivilrechtliche Urteile können im Rahmen einer Berufung angegriffen werden. Kommt es zu einer Berufung, wird das Urteil von einem Gericht einer höheren Instanz überprüft. Betont muss werden, dass eine Berufung im Zivilrecht nur eine Option ist, wenn diese explizit zugelassen wurde oder aber wenn der Beschwerdewert 600 Euro übersteigt. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn dem Urteil eine grundlegende Bedeutung zugesprochen wird. Bei Strafrechtsurteilen, die vom Amtsgericht erlassen wurden, kann im Regelfall stets eine Berufung erfolgen.
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