Nachfolgend finden Sie 6 Entscheidungen vom Amtsgericht Bühl sowie die Adresse in Bühl (Baden-Württemberg) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Bühl Anschrift Hauptstraße 94 Telefon 07223 8085910 Fax 07223 8085934 poststelle@agbuehl.justiz.bwl.de | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
|
Das Amtsgericht in Bühl ist eines von insgesamt 646 Amtsgerichten in Deutschland und steht auf der niedrigsten Stufe des Gerichtsaufbaus. In Deutschland erfüllen die Amtsgerichte eine große Vielfalt an Aufgaben. Sie dienen als Eingangsinstanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Unter anderem ist das Amtsgericht für die Verhandlung zivilrechtlicher Streitigkeiten zuständig. Hierunter versteht man Rechtsstreitigkeiten zwischen zwei oder mehreren Privatpersonen. Als Beispiele für Streitigkeiten im Zivilrecht können angeführt werden Mietstreitigkeiten, Familiensachen oder auch Erbschaftsauseinandersetzungen. Bedingung, dass rechtliche Konflikte in die Zuständigkeit des Amtsgerichts fallen, ist, dass der Streitwert unter 5000 Euro liegt. Bei einem Streitwert höher als 5000 Euro ist das LG zuständig. Ferner ist das Amtsgericht für Fälle aus dem Strafrecht zuständig. Bedingung, dass eine Strafsache vor dem Amtsgericht in Bühl verhandelt wird, ist, dass keine Freiheitsstrafe von über vier Jahren erwartet werden kann. Über dies hinaus darf nicht anzunehmen sein, dass der Angeklagte in Sicherheitsverwahrung genommen oder in einer Psychiatrie untergebracht wird.
Ein großes Aufgabenfeld des Amtsgerichts Bühl ist die Verhandlung von Familiensachen. Zu den Familiensachen gehören beispielsweise Kindschaftssachen ebenso wie Ehescheidungen, Streitigkeiten in Bezug auf die Unterhaltspflicht oder auch Lebenspartnerschaftssachen. Wichtig ist es zu wissen, dass vor dem Amtsgericht Bühl kein Zwang besteht, sich einen Anwalt zu nehmen. Eine Ausnahme stellen Familiengerichtssachen dar. Hier besteht ein Anwaltszwang. Ein weiterer bedeutender Bereich des Amtsgerichts ist die Zwangsvollstreckung. Hier ist es das Vollstreckungsgericht, das Teil des Amtsgerichts ist, das sich mit den Zwangsvollstreckungsaufgaben in das bewegliche Vermögen befasst. Dem Vollstreckungsgericht obliegt dabei auch die Zwangsversteigerung oder die Zwangsverwaltung von Grundstücken.
Doch dem Amtsgericht kommen noch zusätzliche Aufgaben zu, sprich es übernimmt ebenfalls Aufgaben der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Unter dem Terminus freiwillige Gerichtsbarkeit versteht man, dass bestimmte Angelegenheiten der Rechtspflege übernommen werden. Die amtsgerichtlichen Tätigkeiten im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit sind ebenfalls sehr umfangreich. Sie reichen von Grundbucheintragungen über Betreuungsangelegenheiten hin zum Erteilen eines Erbscheins. Das Urkundenwesen und Registersachen sind weitere Tätigkeitsfelder aus dem Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die dem Amtsgericht obliegen. Zivilrechtliche Urteile, die von einem Amtsgericht erlassen wurden, können mit einer Berufung angegriffen werden. Im Falle einer Berufung wird dann das im Instanzenzug nächsthöhere Gericht - somit Landgericht oder OLG - das ergangene Urteil des Amtsgerichts überprüfen. Wissen sollte man, dass eine Berufung im Zivilrecht nur dann möglich ist, wenn der Beschwerdewert über einer Summe von 600 Euro liegt oder die Berufung vom erstinstanzlichen Gericht explizit zugelassen wurde. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn dem Urteil eine grundlegende Bedeutung zugesprochen wird. Vom Amtsgericht gefällte Urteile im Strafrecht können grundsätzlich durch eine Berufung angefochten werden.
© 2003-2024 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.