Nachfolgend finden Sie Entscheidungen vom Amtsgericht Burg sowie die Adresse in Burg (Sachsen-Anhalt) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Burg Anschrift In der Alten Kaserne 3 Telefon 03921 9130 Fax 03921 913111 ag-brg@justiz.sachsen-anhalt.de | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
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Das Amtsgericht Burg ist ein Gericht der ersten Instanz. Generell dienen in der BRD die Amtsgerichte in Verfahren im Strafrecht und Zivilrecht unter bestimmten Bedingungen als zuständige Eingangsinstanz. In der freiwilligen Gerichtsbarkeit und im Zivilprozess werden Entscheidungen vor dem Amtsgericht von einem einzelnen Richter gefällt. Dem Amtsgericht übergeordnet ist das Landgericht und in der Folge das OLG sowie der BGH. Vor dem Amtsgericht in Burg verhandelt werden zivilrechtliche Angelegenheiten, deren Streitwert 5.000 Euro nicht übersteigt. Liegt der Streitwert über 5.000 Euro, dann ist das Landgericht zuständig. Ebenfalls vor dem Amtsgericht in Burg verhandelt werden, unabhängig vom Streitwert, familienrechtliche Verfahren wie Scheidungen, Unterhaltsstreitigkeiten und andere Familiensachen. Mietstreitigkeiten werden ebenfalls vor dem Amtsgericht verhandelt.
Bei Strafsachen dient das Amtsgericht als Eingangsinstanz, wenn grundsätzlich davon ausgegangen werden kann, dass eine verhängte Gefängnisstrafe 4 Jahre nicht übersteigt. Bei einem zu erwartenden Strafmaß, das 4 Jahre übersteigt, ist das LG Eingangsinstanz. Auch wenn abzusehen ist, dass den Beschuldigten eine Sicherheitsverwahrung droht oder die Einweisung in eine Psychiatrie zu erwarten hat, ist das Amtsgericht nicht die Eingangsinstanz. Bei einer Gerichtsverhandlung in einer Strafsache ist ein Einzelrichter als Strafrichter tätig. Voraussetzung dafür ist, dass die Strafe zwei Jahre nicht überschreitet, nur eine Geldstrafe zu erwarten ist oder es sich um eine Privatklage handelt. Ist absehbar, dass der Beklagte eine höhere Strafe erhält, dann urteilt kein einzelner Richter, sondern es wird vielmehr ein Schöffengericht gebildet. Das Schöffengericht setzt sich zusammen aus einem Richter, der als Vorsitzender fungiert, und 2 Schöffen. Ergeht vor dem Amtsgericht ein Urteil und geht eine der am Verfahren beteiligten Parteien in Revision, wird der Fall an die nächsthöhere Instanz übergeben. Dort findet eine Überprüfung des Urteils statt. Wird eine Revision in einer Zivilsache angestrebt, dann ist das LG die zuständige Gerichtsbarkeit. Handelt es sich jedoch um eine Kindschaftssache oder Familiensache, dann ist das OLG anzurufen.
Das Amtsgericht ist ferner tätig als Nachlassgericht, Vormundschaftsgericht und Vollstreckungsgericht. Es ist zuständig bei Insolvenzverfahren und in Verfahren der Zwangsverwaltung als auch der Zwangsversteigerung. Aber das Amtsgericht in der BRD übernimmt noch weitere Aufgaben. Es ist ferner Registergericht und damit zuständig für das Führen des Güterrechtsregisters, des Handelsregisters, des Genossenschaftsregisters und des Vereinsregisters. Außerdem ist das Grundbuchamt dem Amtsgericht zugehörig. Eine Ausnahme gilt hierbei für Baden-Württemberg. Bei Problematiken in Grundbuchangelegenheiten oder in Registersachen sind entweder Richter oder auch Rechtspfleger oder Urkundenbeamte autorisiert, Entscheidungen zu treffen.
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