Nachfolgend finden Sie Entscheidungen vom Amtsgericht Burgdorf sowie die Adresse in Burgdorf (Niedersachsen) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Burgdorf Anschrift Schlossstraße 4 Telefon 05136 8970 Fax 05136 897299 agbu-poststelle@justiz.niedersachsen.de | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
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In der BRD gibt es 646 Amtsgerichte. Eines dieser Gerichte ist das Amtsgericht Burgdorf. In der BRD erfüllen die Amtsgerichte eine große Vielfalt an Aufgaben. Im Instanzenzug steht das Amtsgericht an unterster Position und ist damit bei einer großen Vielzahl an Rechtstreitigkeiten die Eingangsinstanz. Verhandelt werden vor den Amtsgerichten unter anderem Streitigkeiten aus dem Zivilrecht. Hierunter versteht man rechtliche Streitigkeiten zwischen zwei oder mehreren privaten Personen. Das Feld der zivilrechtlichen Rechtskonflikte ist groß und reicht von Familienangelegenheiten über Erbschaftsauseinandersetzungen und Mietstreitigkeiten hin zu Streitigkeiten aus Dienstverträgen oder Werkverträgen. Sollte der Streitwert über 5,000 Euro liegen, so ist das LG anzurufen. Doch nicht nur zivilrechtliche Rechtsstreitigkeiten, sondern auch strafrechtliche Angelegenheiten fallen in den Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts. Das Amtsgericht Burgdorf ist allerdings nur zuständig, wenn davon auszugehen ist, dass das zu erwartende Strafmaß unter 4 Jahren liegt. Darüber hinaus darf nicht anzunehmen sein, dass der Beklagte in Sicherheitsverwahrung genommen oder in einer Psychiatrie untergebracht wird.
Neben den genannten Bereichen sind auch Rechtskonflikte in Familiensachen ein großer Aufgabenbereich mit dem das Amtsgericht in Burgdorf betraut ist. Unter Familiensachen verstehen sich Scheidungen ebenso wie beispielsweise Konflikte bezüglich der Unterhaltspflicht, dem Umgangsrecht oder auch Kindschaftssachen im Allgemeinen. Lebenspartnerschaftssachen und Streitigkeiten in Bezug auf den Versorgungsausgleich fallen ebenfalls in diese Rubrik. Vor dem Amtsgericht Burgdorf gilt übrigens keine Anwaltspflicht. Eine Ausnahme stellen Familiengerichtssachen dar. Bei Familiengerichtssachen muss ein Anwalt mandatiert werden. Auch in den Verantwortungsbereich des Amtsgerichts fällt die Zwangsvollstreckung. Zwangsvollstreckungsaufgaben werden vom Vollstreckungsgericht, das sich als Teil des Amtsgerichts versteht, ausgeführt. Dem Vollstreckungsgericht obliegt dabei ebenfalls die Zwangsversteigerung oder die Zwangsverwaltung von Grundstücken.
Neben den aufgeführten Bereichen übernimmt das Amtsgericht auch Aufgaben der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Bei der freiwilligen Gerichtsbarkeit handelt es sich um ein staatlich geregeltes Verfahren bestimmte privatrechtliche Angelegenheiten betreffend. Auch die Aufgaben, die das Amtsgericht im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit übernimmt, sind vielseitig. Zu nennen sind hierbei zum Beispiel die Eintragung ins Grundbuch oder auch der Erlass von Betreuung. Auch das Urkundenwesen sowie Registersachen fallen in die freiwillige Gerichtsbarkeit und werden vom Amtsgericht betreut. Vom Amtsgericht erlassene zivilrechtliche Urteile können im Rahmen einer Berufung angegriffen werden. Im Falle einer Berufung wird dann das im Instanzenzug nächsthöhere Gericht - damit Landgericht oder OLG - das ergangene Urteil des Amtsgerichts überprüfen. Zu beachten ist, dass eine Berufung im Zivilrecht nur dann durchführbar ist, wenn der Beschwerdewert über einer Summe von 600 Euro liegt oder die Berufung vom erstinstanzlichen Gericht explizit zugelassen wurde. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn dem Urteil eine grundlegende Bedeutung zugesprochen wird. Bei Urteilen im Strafrecht, die vom Amtsgericht gefällt wurden, kann grundsätzlich Berufung oder Revision eingelegt werden.
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