Nachfolgend finden Sie 5 Entscheidungen vom Amtsgericht Castrop-Rauxel sowie die Adresse in Castrop-Rauxel (Nordrhein-Westfalen) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Castrop-Rauxel Anschrift Bahnhofstraße 61 - 63 Telefon 02305 1009-0 Fax 02305 1009-49 poststelle@ag-castrop-rauxel.nrw.de | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
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Das Amtsgericht Castrop-Rauxel ist bei vielen rechtlichen Streitigkeiten Eingangsinstanz. Generell dienen in der BRD die Amtsgerichte in Rechtsstreitigkeiten im Strafrecht und Zivilrecht unter bestimmten Bedingungen als verantwortliche Eingangsinstanz. Den Amtsgerichten stehen in der Regel Einzelrichter vor. Übergeordnete Instanz ist das LG. Es folgen das OLG und der Bundesgerichtshof. Vor dem Amtsgericht in Castrop-Rauxel verhandelt werden zivilrechtliche Streitigkeiten, deren Streitwert 5000 EURO nicht übersteigt. Verfahren, deren Streitwert höher ist als 5.000 Euro, werden nicht vor dem Amtsgericht, sondern vor dem LG verhandelt. Ferner werden Familiensachen wie Unterhaltssachen, Scheidungen etc. vor dem Amtsgericht in Castrop-Rauxel verhandelt und das nicht abhängig vom Streitwert. Des Weiteren ist das Gericht auch für Mietstreitigkeiten, also rechtlichen Unstimmigkeiten zwischen Mieter und Vermieter, verantwortlich.
Bei Strafsachen dient das Amtsgericht als Eingangsinstanz, wenn grundsätzlich davon ausgegangen werden kann, dass eine verhängte Freiheitsstrafe 4 Jahre nicht übersteigt. Ist davon auszugehen, dass das Strafmaß 4 Jahre übersteigen wird, dient das Landgericht als Eingangsinstanz. Auch wenn absehbar ist, dass den Beschuldigten eine Sicherheitsverwahrung droht oder die Einweisung in eine psychiatrische Klinik zu erwarten hat, ist das Amtsgericht nicht die Eingangsinstanz. Bei einer Verhandlung in einer Strafsache ist ein Einzelrichter als Strafrichter tätig. Ein Einzelrichter agiert dann als Strafrichter, wenn es sich um eine Privatklage handelt oder aber nur eine Gelstrafe beziehungsweise eine Gefängnisstrafe, die unter zwei Jahren liegt, zu erwarten ist. Ist anzunehmen, dass eine Freiheitsstrafe verhängt wird, die zwischen zwei und 4 Jahren liegt, dann wird ein sogenanntes Schöffengericht gebildet. Das Schöffengericht setzt sich aus 2 Schöffen und einem Richter, der als Vorsitzender fungiert, zusammen. Soll ein Urteil des Amtsgerichts angefochten werden, dann erfolgt die Revision an einem Gericht der nächsthöheren Instanz. Dort findet eine Überprüfung des Urteils statt. Wird eine Revision in einer Zivilsache angestrebt, dann ist das Landgericht zuständig. Bei Familiensachen oder Kindschaftssachen erfolgt die Berufung vor dem OLG.
Überdies fungiert das Amtsgericht als Vormundschaftsgericht, Nachlassgericht und Vollstreckungsgericht. Es ist ferner bei Insolvenzverfahren zuständiges Gericht als auch bei Zwangsversteigerungen und Zwangsverwaltungen. Neben der Verhandlung von Fällen im Strafrecht und im Zivilrecht, kommen Amtsgerichten in Deutschland generell noch weitere Aufgaben zu. Es ist weiterhin für das Führen zahlreicher Register zuständig wie das Vereinsregister, das Genossenschaftsregister, das Handelsregister und das Güterrechtsregister. Es fungiert somit auch als Registergericht. Außerdem ist das Grundbuchamt im Amtsgericht zu finden. Lediglich in Baden-Württemberg fungiert das Amtsgericht nicht als Grundbuchamt. Entscheidungsbefugte in Register- oder Grundbuchsachen sind neben Richtern auch Urkundenbeamte oder Rechtspfleger.
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