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Amtsgericht (AG) Clausthal-Zellerfeld – aktuelle Urteile / Adresse / Terminsvertreter

Niedersachsen

Nachfolgend finden Sie Entscheidungen vom Amtsgericht Clausthal-Zellerfeld sowie die Adresse in Clausthal-Zellerfeld (Niedersachsen) und die Telefonnummer.

Kontaktdaten und Adresse

Amtsgericht Clausthal-Zellerfeld

Anschrift

Marktstraße 9
38678 Clausthal-Zellerfeld

Telefon

05323 9510

Fax

05323 951199

E-Mail

agclz-poststelle@justiz.niedersachsen.de

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Hinweis: Keine Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität der obigen Daten
Kurzinfo zum Amtsgericht Clausthal-Zellerfeld
Amtsgericht Clausthal-Zellerfeld

Bei dem Amtsgericht Clausthal-Zellerfeld handelt es sich um ein Gericht der ersten Instanz. Generell dienen in Deutschland die Amtsgerichte in Verfahren im Strafrecht und Zivilrecht unter bestimmten Bedingungen als zuständige Eingangsinstanz. Im Zivilprozess und in der ordentlichen Gerichtsbarkeit werden Entscheidungen vor dem Amtsgericht von einem Einzelrichter gefällt. Übergeordnete Instanz ist das Landgericht. Es folgen das OLG und der Bundesgerichtshof. Vor dem Amtsgericht in Clausthal-Zellerfeld verhandelt werden zivilrechtliche Angelegenheiten, deren Streitwert 5.000 Euro nicht übersteigt. Bei einem höheren Streitwert ist das LG die verantwortliche Eingangsinstanz. Ebenfalls vor dem Amtsgericht Clausthal-Zellerfeld verhandelt werden, nicht abhängig vom Streitwert, familienrechtliche Angelegenheiten wie Unterhaltsstreitigkeiten, Scheidungen und andere Familiensachen. Zudem ist das Gericht auch für Mietstreitigkeiten, also rechtliche Auseinandersetzungen zwischen Mieter und Vermieter, zuständig.

Bei Strafsachen dient das Amtsgericht als Eingangsinstanz, wenn grundsätzlich davon auszugehen ist, dass eine verhängte Freiheitsstrafe 4 Jahre nicht übersteigt. Ist davon auszugehen, dass die Freiheitsstrafe 4 Jahre übersteigen wird, dient das LG als Eingangsinstanz. Auch wenn abzusehen ist, dass den Beschuldigten eine Sicherheitsverwahrung droht oder die Einweisung in eine psychiatrische Klinik zu erwarten hat, ist das Amtsgericht nicht die Eingangsinstanz. Bei einer Verhandlung in einer strafrechtlichen Sache ist ein Einzelrichter als Strafrichter tätig. Ein Einzelrichter fungiert dann als Strafrichter, wenn es sich um eine Privatklage handelt oder aber nur eine Gelstrafe bzw. eine Freiheitsstrafe, die unter zwei Jahren liegt, zu erwarten ist. Ist anzunehmen, dass eine Freiheitsstrafe ausgesprochen wird, die zwischen zwei und vier Jahren liegt, dann wird ein sogenanntes Schöffengericht gebildet. Das Schöffengericht setzt sich zusammen aus einem Richter, der als Vorsitzender fungiert, und 2 Schöffen. Soll ein Urteil des Amtsgerichts angefochten werden, dann erfolgt die Revision an einem Gericht der nächsthöheren Instanz. Das gefällte Urteil wird hier überprüft. Handelt es sich bei dem Streitfall um eine zivilrechtliche Angelegenheit, dann erfolgt eine Revision vor dem Landgericht. Bei Familiensachen oder Kindschaftssachen erfolgt die Berufung vor dem OLG.

Das Amtsgericht ist zudem tätig als Vormundschaftsgericht, Nachlassgericht und Vollstreckungsgericht. Auch Zwangsverwaltungen, Zwangsversteigerungen und Insolvenzverfahren fallen in den Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts in Deutschland. Neben der Verhandlung von Fällen im Zivilrecht und Strafrecht, kommen Amtsgerichten in der BRD generell noch weitere Aufgaben zu. Es ist ferner Registergericht und damit verantwortlich für das Führen des Handelsregisters, Güterrechtsregisters, des Vereinsregisters und des Genossenschaftsregisters. Ebenso ist das Grundbuchamt in aller Regel in das Amtsgericht integriert. Eine Ausnahme stellt hier Baden-Württemberg dar. Entscheidungsbefugte in Register- oder Grundbuchsachen sind neben Richtern auch Urkundenbeamte oder Rechtspfleger.


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