Nachfolgend finden Sie Entscheidungen vom Amtsgericht Crailsheim sowie die Adresse in Crailsheim (Baden-Württemberg) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Crailsheim Anschrift Schillerstraße 1 Telefon 07951 401-0 Fax 07951 401-5307 poststelle@agcrailsheim.justiz.bwl.de | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
|
In der BRD bestehen 646 Amtsgerichte. Eines dieser Gerichte ist das Amtsgericht Crailsheim. Den Amtsgerichten kommen in Deutschland bedeutende Aufgaben zu. Bei vielen Rechtsstreitigkeiten ist das Amtsgericht als Eingangsinstanz verantwortlich. An den Amtsgerichten verhandelt werden unter anderem zivilrechtliche Angelegenheiten. In den Bereich des Zivilrechts fallen Rechtsstreitigkeiten zwischen zwei oder mehreren private Personen. Als Beispiele für Streitigkeiten im Zivilrecht können angeführt werden Familiensachen, Mietstreitigkeiten oder auch Erbschaftsauseinandersetzungen. Voraussetzung, dass diese rechtlichen Auseinandersetzungen in die Zuständigkeit des Amtsgerichts fallen, ist, dass der Streitwert unter 5.000 Euro liegt. Übersteigt der Streitwert 5.000 Euro ist das Landgericht zuständig. Ferner ist das Amtsgericht für Fälle aus dem Strafrecht zuständig. Das Amtsgericht Crailsheim ist jedoch nur verantwortlich, wenn davon auszugehen ist, dass das zu erwartende Strafmaß unter 4 Jahren liegt. Außerdem muss schon im Vorfeld ausgeschlossen sein, dass der Beklagte in Sicherheitsverwahrung genommen wird oder in einer psychiatrischen Klinik untergebracht wird.
Neben den genannten Bereichen sind auch Streitfälle in Familiensachen ein großer Aufgabenbereich mit dem das Amtsgericht Crailsheim betraut ist. Zu den Familiensachen gehören Scheidungen ebenso wie bestimmte Bereiche des Umgangsrechts und der elterlichen Sorge, Kindschaftssachen, Streitigkeiten bezüglich der Unterhaltspflicht, Verfahren den Versorgungsausgleich betreffend sowie Lebenspartnerschaftssachen, um nur ein paar Beispiele zu nennen. Grundsätzlich besteht vor dem Amtsgericht Crailsheim kein Anwaltszwang. Eine Ausnahme stellen Familiengerichtssachen dar. Hier müssen sich die Parteien anwaltlich vertreten lassen. Auch für die Zwangsvollstreckung ist das Amtsgericht zuständig. Hier ist es das Vollstreckungsgericht, das Teil des Amtsgerichts ist, das sich mit den Zwangsvollstreckungsaufgaben in das bewegliche Vermögen befasst. Dem Vollstreckungsgericht obliegt hierbei ebenfalls die Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung.
Doch dem Amtsgericht kommen noch weitere Aufgaben zu, sprich es übernimmt ebenfalls Aufgaben der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Unter dem Terminus freiwillige Gerichtsbarkeit versteht man, dass bestimmte Angelegenheiten der Rechtspflege übernommen werden. Auch hierbei sind die Aufgaben vielfältig und reichen von Eintragungen in das Grundbuch über Erteilung eines Erbscheins hinzu Erlass von Betreuung. Auch das Urkundenwesen sowie Registersachen fallen in die freiwillige Gerichtsbarkeit und werden vom Amtsgericht betreut. Zivilrechtliche Urteile, die von einem Amtsgericht erlassen wurden, können mit einer Berufung angefochten werden. Kommt es zu einer Berufung, wird das Urteil von einem Gericht einer übergeordneten Instanz überprüft. Betont muss werden, dass eine Berufung im Zivilrecht nur eine Option ist, wenn diese explizit zugelassen wurde oder aber wenn der Beschwerdewert 600 Euro übersteigt. Hat ein Urteil z.B. grundlegende Bedeutung, dann ist dies ein Grund, warum eine Berufung im Zivilrecht explizit zugelassen wird. Vom Amtsgericht gefällte Urteile im Strafrecht können grundsätzlich durch eine Berufung angegriffen werden.
Durchsuchen Sie hier JuraForum.de nach bestimmten Begriffen:
© 2003-2024 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.