Nachfolgend finden Sie 4 Entscheidungen vom Amtsgericht Cuxhaven sowie die Adresse in Cuxhaven (Niedersachsen) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Cuxhaven Anschrift Deichstraße 12 a Telefon 04721 50190 Fax 04721 5019113 agcux-poststelle@justiz.niedersachsen.de | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
|
Das Amtsgericht in Cuxhaven ist eines von 646 Amtsgerichten in der BRD. In Deutschland erfüllen die Amtsgerichte eine große Vielfalt an Aufgaben. Im Instanzenzug steht das Amtsgericht an unterster Position und ist damit bei einer immensen Vielzahl an Rechtstreitigkeiten die Eingangsinstanz. U.a. ist das Amtsgericht für die Verhandlung zivilrechtlicher Streitigkeiten zuständig. Kommt es zu einem rechtlichen Konflikt zwischen zwei oder mehreren privaten Personen, dann fällt dies in den Bereich des Zivilrechts. Jedoch gibt es Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit die zivilrechtliche Streitigkeit in den Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts fällt. So muss der Streitwert unter 5.000 Euro liegen. Übersteigt der Streitwert 5000 Euro ist das Landgericht zuständig. Und auch Strafsachen werden vor dem Amtsgericht in Cuxhaven verhandelt. Bedingung, dass eine Strafsache vor dem Amtsgericht in Cuxhaven verhandelt wird, ist, dass keine Freiheitsstrafe von mehr als 4 Jahren erwartet werden kann. Darüber hinaus darf nicht anzunehmen sein, dass der Angeklagte in Sicherheitsverwahrung genommen oder in einer Psychiatrie untergebracht wird.
Ein großer Aufgabenbereich des Amtsgerichts Cuxhaven ist die Verhandlung von Familiensachen. Unter Familiensachen verstehen sich Scheidungen ebenso wie beispielsweise Konflikte bezüglich des Umgangsrechts, der Unterhaltspflicht oder auch Kindschaftssachen im Allgemeinen. Lebenspartnerschaftssachen und Streitigkeiten in Bezug auf den Versorgungsausgleich fallen ebenfalls in diese Rubrik. Grundsätzlich besteht vor dem Amtsgericht Cuxhaven kein Anwaltszwang. Eine Ausnahme stellen Familiengerichtssachen dar. Bei Familiengerichtssachen muss eine anwaltliche Vertretung erfolgen. Auch in die Zuständigkeit des Amtsgerichts fällt die Zwangsvollstreckung. Zwangsvollstreckungsaufgaben werden vom Vollstreckungsgericht, das sich als Teil des Amtsgerichts versteht, übernommen. Dem Vollstreckungsgericht obliegt dabei auch die Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung.
Neben den genannten Bereichen übernimmt das Amtsgericht zudem Aufgaben der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Bei der freiwilligen Gerichtsbarkeit handelt es sich um ein staatlich geregeltes Verfahren bestimmte privatrechtliche Angelegenheiten betreffend. Auch die Aufgaben, die das Amtsgericht im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit übernimmt, sind vielfältig. Anzuführen sind hierbei zum Beispiel die Eintragung ins Grundbuch oder auch der Erlass von Betreuung. Das Urkundenwesen und Registersachen sind weitere Tätigkeitsfelder aus dem Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die dem Amtsgericht auferlegt sind. Urteile aus dem Zivilrecht können mittels einer Berufung angegriffen werden. Im Falle einer Berufung erfolgt eine Überprüfung des Urteils durch ein Gericht einer übergeordneten Instanz, also dem Landgericht oder unter besonderen Voraussetzungen dem Oberlandesgericht. Hervorgehoben muss werden, dass eine Berufung im Zivilrecht nur eine Option ist, wenn diese explizit zugelassen wurde oder aber wenn der Beschwerdewert 600 Euro übersteigt. Eine Berufung kann z.B. dann explizit zugelassen werden, wenn das Urteil von grundlegender Bedeutung ist. Vom Amtsgericht gefällte Urteile im Strafrecht können grundsätzlich durch eine Berufung angegriffen werden.
© 2003-2024 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.