Nachfolgend finden Sie 7 Entscheidungen vom Amtsgericht Dachau sowie die Adresse in Dachau (Bayern) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Dachau Anschrift Schlossgasse 1 Telefon 08131 705-0 Fax 08131 705-108 poststelle@ag-dah.bayern.de | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
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In Deutschland ist das Amtsgericht in den meisten Fällen die Eingangsinstanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Amtsgerichte dienen in Deutschland als Eingangsinstanz für rechtliche Auseinandersetzungen im Strafrecht und im Zivilrecht. Den Amtsgerichten stehen zumeist Einzelrichter vor. Ihnen übergeordnet sind die Landgerichte und OLGs und zuletzt der Bundesgerichtshof. Zivilrechtliche Rechtsstreitigkeiten werden vor dem Amtsgericht in Dachau verhandelt, wenn der Streitwert unter 5000 EURO anzusetzen ist. Liegt der Streitwert über 5.000 Euro, dann ist das Landgericht zuständig. Auch familienrechtliche Rechtsstreitigkeiten wie Scheidungen, Unterhaltsangelegenheiten und alle anderen Familiensachen werden unabhängig vom Streitwert vor dem Amtsgericht in Dachau verhandelt. Mietstreitigkeiten werden ebenfalls vor dem Amtsgericht ausgetragen.
Dreht es sich um eine Strafsache, die zu verhandeln ist, ist das Amtsgericht Eingangsinstanz, falls eine Freiheitsstrafe von unter 4 Jahren zu erwarten ist. Ist davon auszugehen, dass das Strafmaß 4 Jahre übersteigen wird, dient das Landgericht als Eingangsinstanz. Auch wenn absehbar ist, dass den Beschuldigten eine Sicherheitsverwahrung droht oder die Einweisung in eine Psychiatrie zu erwarten hat, ist das Amtsgericht nicht die Eingangsinstanz. Bei einer Verhandlung in einer Strafsache fungiert ein Einzelrichter als Strafrichter. Voraussetzung dafür ist, dass entweder eine Privatklage anhängig ist oder aber bloß eine Geldstrafe zu erwarten ist bzw. eine Gefängnisstrafe unter zwei Jahren. Ist anzunehmen, dass der Beklagte eine höheres Strafmaß erhält, dann urteilt kein Einzelrichter, sondern es wird vielmehr ein Schöffengericht gebildet. Das Schöffengericht setzt sich zusammen aus einem Richter, der als Vorsitzender fungiert, und zwei Schöffen. Ergeht vor dem Amtsgericht ein Urteil und geht eine der beteiligten Parteien in Revision, wird der Fall an die nächsthöhere Instanz weitergeleitet. Das gefällte Urteil wird hier überprüft. Wird eine Berufung in einer Zivilsache angestrebt, dann ist das Landgericht zuständig. Bei Familiensachen oder Kindschaftssachen erfolgt die Revision vor dem Oberlandesgericht.
Zudem ist das Amtsgericht tätig als Vormundschaftsgericht, Vollstreckungsgericht und Nachlassgericht. Auch Zwangsverwaltungen, Zwangsversteigerungen und Insolvenzverfahren fallen in den Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts in Deutschland. Neben allen diesen Zuständigkeitsbereichen kommen dem Gericht noch weitere Aufgaben zu. Es ist ferner Registergericht und somit verantwortlich für das Führen des Güterrechtsregisters, des Handelsregisters, des Genossenschaftsregisters und des Vereinsregisters. Außerdem ist das Grundbuchamt dem Amtsgericht zugehörig. Eine Ausnahme gilt hierbei für das Bundesland Baden-Württemberg. Bei Problematiken in Grundbuchsachen oder in Registersachen sind entweder Richter oder auch Rechtspfleger oder Urkundenbeamte autorisiert, Entscheidungen zu treffen.
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