Nachfolgend finden Sie 4 Entscheidungen vom Amtsgericht Delmenhorst sowie die Adresse in Delmenhorst (Niedersachsen) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Delmenhorst Anschrift Bismarckstraße 110 Telefon 04221 12620 Fax 04221 1262160 agdel-poststelle@justiz.niedersachsen.de | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
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In der BRD ist das Amtsgericht in den meisten Fällen die Eingangsinstanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Amtsgerichte dienen in Deutschland als Eingangsinstanz für rechtliche Streitigkeiten im Strafrecht und im Zivilrecht. Den Amtsgerichten stehen in der Regel Einzelrichter vor. Ihnen übergeordnet sind die LGs und Oberlandesgerichte sowie zuletzt der Bundesgerichtshof. Vor dem Amtsgericht in Delmenhorst verhandelt werden zivilrechtliche Streitigkeiten, deren Streitwert 5000 EURO nicht übersteigt. Bei einem höheren Streitwert ist das LG die zuständige Eingangsinstanz. Ebenfalls vor dem Amtsgericht Delmenhorst verhandelt werden, unabhängig vom Streitwert, familienrechtliche Angelegenheiten wie Scheidungen, Unterhaltsstreitigkeiten und andere Familiensachen. Mietstreitigkeiten werden ebenfalls vor dem Amtsgericht verhandelt.
Bei Strafsachen dient das Amtsgericht als Eingangsinstanz, wenn grundsätzlich davon auszugehen ist, dass eine verhängte Gefängnisstrafe 4 Jahre nicht übersteigt. Ist davon auszugehen, dass die Freiheitsstrafe 4 Jahre übersteigen wird, dient das Landgericht als Eingangsinstanz. Ist abzusehen, dass der Angeklagte in eine Psychiatrie eingewiesen wird oder eine Sicherheitsverwahrung ansteht, dann ist ebenso ein Gericht in einer höheren Instanz zuständig. Bei einer Gerichtsverhandlung in einer Strafsache ist ein Einzelrichter als Strafrichter tätig. Bedingung dafür ist, dass entweder eine Privatklage vorliegt oder aber lediglich eine Geldstrafe zu erwarten ist bzw. eine Gefängnisstrafe unter 2 Jahren. Kann davon ausgegangen werden, dass ein höheres Strafmaß angesetzt wird, dann urteilt kein einzelner Richter, sondern es wird ein Schöffengericht gebildet. Das Schöffengericht setzt sich zusammen aus einem Richter, der als Vorsitzender fungiert, und zwei Schöffen. Ergeht vor dem Amtsgericht ein Urteil und geht eine der am Verfahren beteiligten Parteien in Berufung, wird der Fall an die nächsthöhere Instanz übergeben. Am Gericht der nächsthöheren Instanz wird das Urteil des Amtsgerichts überprüft. Wird eine Berufung in einer zivilrechtlichen Angelegenheit angestrebt, dann ist das Landgericht die verantwortliche Gerichtsbarkeit. Handelt es sich allerdings um eine Kindschaftssache oder Familiensache, dann ist das OLG anzurufen.
Überdies fungiert das Amtsgericht als Nachlassgericht, Vormundschaftsgericht und Vollstreckungsgericht. Auch Zwangsverwaltungen, Zwangsversteigerungen und Insolvenzverfahren fallen in die Zuständigkeit des Amtsgerichts in Deutschland. Neben allen diesen Zuständigkeitsbereichen kommen dem Gericht noch zusätzliche Aufgaben zu. So fungiert das Amtsgericht auch als Registergericht. D.h. es ist für den Gerichtsbezirk zuständig für das Führen des Genossenschaftsregisters, Handelsregisters, Güterrechtsregisters und Vereinsregisters. Daneben ist das Grundbuchamt im Normalfall in das Amtsgericht integriert. Lediglich in Baden-Württemberg fungiert das Amtsgericht nicht als Grundbuchamt. Bei Problematiken in Grundbuchsachen oder in Registersachen sind entweder Richter oder auch Urkundenbeamte oder Rechtspfleger befugt, Entscheidungen zu treffen.
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