Nachfolgend finden Sie Entscheidungen vom Amtsgericht Dessau-Roßlau sowie die Adresse in Dessau-Roßlau (Sachsen-Anhalt) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Dessau-Roßlau Anschrift Willy-Lohmann-Straße 33 Telefon 0340 2020 Fax 0340 2021289-90 ag-de@justiz.sachsen-anhalt.de | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
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In Deutschland existieren insgesamt 1109 Gerichte, 646 hiervon sind Amtsgerichte und eines dieser Amtsgerichte ist das Amtsgericht Dessau-Roßlau. Den Amtsgerichten kommen in Deutschland wichtige Aufgaben zu. Im Instanzenzug steht das Amtsgericht an niedrigster Position und ist damit bei einer immensen Vielzahl an Rechtskonflikten die Eingangsinstanz. U.a. ist das Amtsgericht für die Verhandlung zivilrechtlicher Streitigkeiten verantwortlich. In den Bereich des Zivilrechts fallen Rechtsstreitigkeiten zwischen zwei oder mehreren private Personen. Allerdings gibt es Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit die zivilrechtliche Streitigkeit in den Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts fällt. So muss der Streitwert unter 5.000 Euro liegen. Bei einem Streitwert höher als 5,000 Euro ist das Landgericht zuständig. Aber nicht nur zivilrechtliche Auseinandersetzungen, sondern auch strafrechtliche Angelegenheiten fallen in die Zuständigkeit des Amtsgerichts. Voraussetzung, dass eine Strafsache vor dem Amtsgericht Dessau-Roßlau verhandelt wird, ist, dass keine Freiheitsstrafe von über vier Jahren erwartet werden kann. Zudem muss schon im Vorfeld ausgeschlossen sein, dass der Angeklagte in Sicherheitsverwahrung genommen wird oder in einer psychiatrischen Klinik untergebracht wird.
Und auch für die Verhandlung von Familiensachen ist das Amtsgericht in Dessau-Roßlau zuständig. Unter Familiensachen verstehen sich Scheidungen ebenso wie beispielsweise Auseinandersetzungen bezüglich der Unterhaltspflicht, dem Umgangsrecht oder auch Kindschaftssachen im Allgemeinen. Lebenspartnerschaftssachen und Streitigkeiten in Bezug auf den Versorgungsausgleich fallen ebenfalls in diese Rubrik. Vor dem Amtsgericht Dessau-Roßlau gilt im Übrigen keine Anwaltspflicht. Familiengerichtssachen werden dabei jedoch anders gehandhabt. Hier besteht ein Anwaltszwang. Auch in den Verantwortungsbereich des Amtsgerichts fällt die Zwangsvollstreckung. Zwangsvollstreckungsaufgaben werden vom Vollstreckungsgericht, das sich als Teil des Amtsgerichts versteht, übernommen. Dem Vollstreckungsgericht obliegt hierbei auch die Zwangsversteigerung oder die Zwangsverwaltung von Grundstücken.
Ein weiterer Bereich, für den sich das Amtsgericht zuständig zeigt, ist die Übernahme von Aufgaben aus der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Bei der freiwilligen Gerichtsbarkeit handelt es sich um ein staatlich geregeltes Verfahren bestimmte privatrechtliche Angelegenheiten betreffend. Die amtsgerichtlichen Tätigkeiten im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit sind ebenso sehr umfangreich. Sie reichen von Grundbucheintragungen über Betreuungsangelegenheiten hin zum Erteilen eines Erbscheins. Auch das Urkundenwesen sowie Registersachen fallen in die freiwillige Gerichtsbarkeit und werden vom Amtsgericht betreut. Urteile aus dem Zivilrecht können mit Hilfe einer Berufung angefochten werden. Im Falle einer Berufung erfolgt eine Überprüfung des Urteils durch ein Gericht einer übergeordneten Instanz, also dem LG oder unter besonderen Voraussetzungen dem Oberlandesgericht. Eine Berufung bei Urteilen im Zivilrecht ist allerdings nur dann möglich, wenn der Beschwerdewert höher ist als 600 Euro. Oder aber die Berufung wurde explizit zugelassen. Eine Berufung kann zum Beispiel dann explizit zugelassen werden, wenn das Urteil von grundlegender Bedeutung ist. Bei Strafrechtsurteilen, die vom Amtsgericht erlassen wurden, kann in der Regel stets eine Berufung erfolgen.
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