Nachfolgend finden Sie 10 Entscheidungen vom Amtsgericht Dieburg sowie die Adresse in Dieburg (Hessen) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Dieburg Anschrift Bei der Erlesmühle 1 Telefon 06071 203-0 Fax 06071 21126 verwaltung@ag-dieburg.justiz.hessen.de | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
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Bei einem Großteil an rechtlichen Streitigkeiten dient das Amtsgericht in Dieburg als Eingangsinstanz. Generell dienen in der BRD die Amtsgerichte in Rechtsstreitigkeiten im Zivilrecht und Strafrecht unter bestimmten Bedingungen als verantwortliche Eingangsinstanz. In der freiwilligen Gerichtsbarkeit und im Zivilprozess werden Entscheidungen vor dem Amtsgericht von einem einzelnen Richter gefällt. Dem Amtsgericht übergeordnet ist das Landgericht und in der Folge das Oberlandesgericht sowie der BGH. Vor dem Amtsgericht in Dieburg verhandelt werden zivilrechtliche Angelegenheiten, deren Streitwert 5.000 Euro nicht übersteigt. Bei einem höheren Streitwert ist das LG die verantwortliche Eingangsinstanz. Auch Streitigkeiten im Familienrecht wie Unterhaltsstreitigkeiten, Scheidungen und alle anderen Familiensachen werden nicht abhängig vom Streitwert vor dem Amtsgericht Dieburg verhandelt. Zudem ist das Gericht auch für Mietstreitigkeiten, also rechtliche Auseinandersetzungen zwischen Vermieter und Mieter, zuständig.
Bei Strafsachen dient das Amtsgericht als Eingangsinstanz, wenn grundsätzlich davon auszugehen ist, dass eine verhängte Gefängnisstrafe 4 Jahre nicht übersteigt. Ist davon auszugehen, dass das Strafmaß 4 Jahre übersteigen wird, dient das Landgericht als Eingangsinstanz. Auch wenn abzusehen ist, dass den Beklagten eine Sicherheitsverwahrung droht oder die Einweisung in eine psychiatrische Klinik zu erwarten hat, ist das Amtsgericht nicht die Eingangsinstanz. Bei einer Verhandlung in einer strafrechtlichen Angelegenheit agiert ein einzelner Richter als Strafrichter. Bedingung hierfür ist, dass entweder eine Privatklage anhängig ist oder aber bloß eine Geldstrafe zu erwarten ist bzw. eine Gefängnisstrafe unter zwei Jahren. Kann davon ausgegangen werden, dass ein höheres Strafmaß angesetzt wird, dann urteilt kein Einzelrichter, sondern es wird ein Schöffengericht gebildet. Das Schöffengericht besteht aus einem Richter und zwei Schöffen. Soll ein Urteil des Amtsgerichts angefochten werden, dann erfolgt die Berufung an einem Gericht der nächsthöheren Instanz. Dort findet eine Überprüfung des Urteils statt. Handelt es sich bei dem Rechtsstreit um eine zivilrechtliche Angelegenheit, dann erfolgt eine Revision vor dem LG. Handelt es sich jedoch um eine Kindschaftssache oder Familiensache, dann ist das Oberlandesgericht zuständig.
Zudem ist das Amtsgericht tätig als Vormundschaftsgericht, Vollstreckungsgericht und Nachlassgericht. Auch Zwangsverwaltungen, Zwangsversteigerungen und Insolvenzverfahren fallen in die Zuständigkeit des Amtsgerichts in Deutschland. Aber das Amtsgericht in der BRD übernimmt noch weitere Aufgaben. So dient das Amtsgericht auch als Registergericht. D.h. es ist für den Gerichtsbezirk verantwortlich für das Führen des Genossenschaftsregisters, Handelsregisters, Güterrechtsregisters und Vereinsregisters. Außerdem ist das Grundbuchamt im Amtsgericht zu finden. Nur in Baden-Württemberg fungiert das Amtsgericht nicht als Grundbuchamt. Entscheidungsbefugte in Register- oder Grundbuchsachen sind neben Richtern auch Urkundenbeamte oder Rechtspfleger.
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