Nachfolgend finden Sie Entscheidungen vom Amtsgericht Diez sowie die Adresse in Diez (Rheinland-Pfalz) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Diez Anschrift Schloßberg 11 Telefon 06432 9253-0 Fax 06432 9253-401 agdie@ko.mjv.rlp.de | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
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Bei einer Vielzahl an rechtlichen Streitigkeiten dient das Amtsgericht in Diez als Eingangsinstanz. Amtsgerichte dienen in Deutschland als Eingangsinstanz für rechtliche Auseinandersetzungen im Zivilrecht und im Strafrecht. In der freiwilligen Gerichtsbarkeit und im Zivilprozess werden Entscheidungen vor dem Amtsgericht von einem einzelnen Richter gefällt. Dem Amtsgericht übergeordnet ist das Landgericht und in der Folge das OLG sowie der Bundesgerichtshof. Verhandelt werden vor dem Amtsgericht in Diez Rechtsstreite im Zivilrecht, wenn der Streitwert die Marke von 5.000 Euro nicht übersteigt. Bei einem höheren Streitwert ist das Landgericht die verantwortliche Eingangsinstanz. Ebenfalls vor dem Amtsgericht Diez verhandelt werden, nicht abhängig vom Streitwert, familienrechtliche Verfahren wie Unterhaltsstreitigkeiten, Scheidungen und andere Familiensachen. Und auch Mietstreitigkeiten fallen in die Zuständigkeit des Gerichts.
Dreht es sich um eine Strafsache, die zu verhandeln ist, ist das Amtsgericht Eingangsinstanz, falls eine Gefängnisstrafe von weniger als 4 Jahren zu erwarten ist. Ist die zu erwartende Strafe höher als 4 Jahre, dann dient auch hier in den der Regel das LG als Eingangsinstanz. Auch wenn absehbar ist, dass den Beschuldigten eine Sicherheitsverwahrung droht oder die Einweisung in eine psychiatrische Klinik zu erwarten hat, ist das Amtsgericht nicht die Eingangsinstanz. Wird eine Strafsache vor dem Amtsgericht verhandelt, dann fungiert ein Einzelrichter als sogenannter Strafrichter. Voraussetzung dafür ist, dass das Strafmaß zwei Jahre nicht überschreitet, nur eine Geldstrafe zu erwarten ist oder es sich um eine Privatklage handelt. Kann davon ausgegangen werden, dass ein höheres Strafmaß angesetzt wird, dann urteilt kein Einzelrichter, sondern es wird ein Schöffengericht gebildet. Das Schöffengericht setzt sich zusammen aus einem Richter, der als Vorsitzender fungiert, und 2 Schöffen. Soll ein vom Amtsgericht gefälltes Urteil durch eine Revision angefochten werden, dann ist ein Gericht der nächsthöheren Instanz zuständig. Dort findet eine Überprüfung des Urteils statt. Handelt es sich bei dem Streitfall um eine zivilrechtliche Angelegenheit, dann erfolgt eine Revision vor dem Landgericht. Bei Familiensachen oder Kindschaftssachen erfolgt die Revision vor dem Oberlandesgericht.
Zudem ist das Amtsgericht tätig als Vollstreckungsgericht, Vormundschaftsgericht und Nachlassgericht. Es ist ferner bei Insolvenzverfahren zuständiges Gericht als auch bei Zwangsverwaltungen und Zwangsversteigerungen. Neben der Verhandlung von Fällen im Strafrecht und im Zivilrecht, kommen Amtsgerichten in Deutschland generell noch weitere Aufgaben zu. So fungiert das Amtsgericht auch als Registergericht. D.h. es ist für den Gerichtsbezirk zuständig für das Führen des Handelsregisters, Genossenschaftsregisters, Vereinsregisters und Güterrechtsregisters. Daneben ist das Grundbuchamt im Normalfall in das Amtsgericht integriert. Eine Ausnahme stellt hier Baden-Württemberg dar. Müssen Entscheidungen getroffen werden, welche Registersachen oder Grundbuchangelegenheiten betreffen, werden diese entweder von einem Richter entschieden oder aber von Urkundenbeamten bzw. Rechtspflegern.
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