Nachfolgend finden Sie Entscheidungen vom Amtsgericht Dillenburg sowie die Adresse in Dillenburg (Hessen) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Dillenburg Anschrift Wilhelmstraße 7 Telefon 02771 9007-0 Fax 02771 9007-111 verwaltung@ag-dillenburg.justiz.hessen.de | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
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In Deutschland ist das Amtsgericht in den meisten Fällen die Eingangsinstanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Amtsgerichte dienen in Deutschland als Eingangsinstanz für rechtliche Auseinandersetzungen im Zivilrecht und im Strafrecht. Den Amtsgerichten stehen zumeist Einzelrichter vor. Ihnen übergeordnet sind die LGs und OLGs und zuletzt der BGH. Verhandelt werden vor dem Amtsgericht in Dillenburg Streitigkeiten im Zivilrecht, wenn der Streitwert die Marke von 5000 EURO nicht übersteigt. Liegt der Streitwert über 5.000 Euro, dann ist das LG zuständig. Ferner werden Familiensachen wie Scheidungen, Unterhaltsstreitigkeiten etc. vor dem Amtsgericht Dillenburg verhandelt und dies unabhängig vom Streitwert. Mietstreitigkeiten werden ebenfalls vor dem Amtsgericht verhandelt.
Bei Strafsachen dient das Amtsgericht als Eingangsinstanz, wenn grundsätzlich davon auszugehen ist, dass eine verhängte Gefängnisstrafe 4 Jahre nicht übersteigt. Ist die zu erwartende Strafe höher als 4 Jahre, dann dient auch hier in den meisten Fällen das LG als Eingangsinstanz. Ist bereits im Vorfeld erkennbar, dass dem Angeklagten Sicherheitsverwahrung oder die Einweisung in die Psychiatrie droht, dann dient das Amtsgericht auch nicht als Eingangsinstanz. Bei einer Verhandlung in einer strafrechtlichen Angelegenheit agiert ein Einzelrichter als Strafrichter. Ein Einzelrichter agiert dann als Strafrichter, wenn es sich um eine Privatklage handelt oder aber nur eine Gelstrafe beziehungsweise eine Gefängnisstrafe, die unter 2 Jahren liegt, zu erwarten ist. Ist absehbar, dass eine Freiheitsstrafe verhängt wird, die zwischen 2 und vier Jahren liegt, dann wird ein sogenanntes Schöffengericht gebildet. Das Schöffengericht besteht aus einem Richter und 2 Schöffen. Ergeht vor dem Amtsgericht ein Urteil und geht eine der beteiligten Parteien in Revision, wird der Fall an die nächsthöhere Instanz übergeben. Das gefällte Urteil wird hier überprüft. Handelt es sich bei dem Rechtsstreit um eine Zivilsache, dann erfolgt eine Berufung vor dem Landgericht. Handelt es sich um keinen Rechtsstreit aus dem Zivilrecht, sondern um eine Familiensache oder Kindschaftssache, fällt die Revision in die Verantwortung des OLGs.
Weiterhin ist das Amtsgericht tätig als Vormundschaftsgericht, Vollstreckungsgericht und Nachlassgericht. Es ist zuständig bei Insolvenzverfahren und in Verfahren der Zwangsversteigerung und Zwangsvollstreckung. Neben allen diesen Zuständigkeiten kommen dem Gericht noch weitere Aufgaben zu. So dient das Amtsgericht auch als Registergericht. D.h. es ist für den Gerichtsbezirk verantwortlich für das Führen des Genossenschaftsregisters, Handelsregisters, Güterrechtsregisters und Vereinsregisters. Ebenso ist das Grundbuchamt in aller Regel in das Amtsgericht integriert. Eine Ausnahme stellt hier Baden-Württemberg dar. Entscheidungsbefugte in Grundbuch- oder Registersachen sind neben Richtern auch Rechtspfleger sowie Urkundebeamte.
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