Nachfolgend finden Sie 2 Entscheidungen vom Amtsgericht Dillingen an der Donau sowie die Adresse in Dillingen an der Donau (Bayern) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Dillingen an der Donau Anschrift St. Ulrichs-Platz 3 Telefon 09071 5002-0 Fax 09071 5002-500 poststelle@ag-dlg.bayern.de | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
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In Deutschland ist das Amtsgericht in den meisten Fällen die Eingangsinstanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Generell dienen in Deutschland die Amtsgerichte in Rechtsstreitigkeiten im Strafrecht und Zivilrecht unter bestimmten Voraussetzungen als zuständige Eingangsinstanz. Im Zivilprozess und in der ordentlichen Gerichtsbarkeit werden Entscheidungen vor dem Amtsgericht von einem einzelnen Richter gefällt. Übergeordnete Instanz ist das Landgericht. Es folgen das Oberlandesgericht und der Bundesgerichtshof. Verhandelt werden vor dem Amtsgericht in Dillingen an der Donau Streitigkeiten im Zivilrecht, wenn der Streitwert die Marke von 5000 EURO nicht übersteigt. Verfahren, deren Streitwert höher ist als 5000 EURO, werden nicht vor dem Amtsgericht, sondern vor dem LG verhandelt. Außerdem werden Familiensachen wie Unterhaltssachen, Scheidungen etc. vor dem Amtsgericht Dillingen an der Donau verhandelt und das unabhängig vom Streitwert. Zudem ist das Gericht ebenfalls für Mietstreitigkeiten, also rechtliche Auseinandersetzungen zwischen Mieter und Vermieter, verantwortlich.
Dreht es sich um eine Strafsache, die zu verhandeln ist, ist das Amtsgericht Eingangsinstanz, falls eine Gefängnisstrafe von weniger als 4 Jahren erwartet werden kann. Ist die zu erwartende Freiheitsstrafe höher als 4 Jahre, dann dient auch hier in den meisten Fällen das LG als Eingangsinstanz. Ist bereits im Vorfeld erkennbar, dass dem Beschuldigten Sicherheitsverwahrung oder die Einweisung in die Psychiatrie bevorsteht, dann dient das Amtsgericht ebenfalls nicht als Eingangsinstanz. Bei einer Verhandlung in einer Strafsache ist ein Einzelrichter als Strafrichter tätig. Bedingung hierfür ist, dass das Strafmaß 2 Jahre nicht überschreitet, nur eine Geldstrafe zu erwarten ist oder es sich um eine Privatklage handelt. Ist anzunehmen, dass der Beklagte eine höheres Strafmaß erhält, dann urteilt kein einzelner Richter, sondern es wird vielmehr ein Schöffengericht gebildet. Das Schöffengericht setzt sich zusammen aus einem Richter, der als Vorsitzender fungiert, und 2 Schöffen. Soll ein Urteil des Amtsgerichts angefochten werden, dann erfolgt die Revision an einem Gericht der nächsthöheren Instanz. Das gefällte Urteil wird hier überprüft. Wird eine Revision in einer Zivilsache angestrebt, dann ist das Landgericht die verantwortliche Gerichtsbarkeit. Handelt es sich um keine Angelegenheit aus dem Zivilrecht, sondern um eine Kindschaftssache oder Familiensache, fällt die Berufung in die Zuständigkeit des Oberlandesgerichts.
Über dies hinaus fungiert das Amtsgericht als Nachlassgericht, Vormundschaftsgericht und Vollstreckungsgericht. Auch Zwangsverwaltungen, Zwangsversteigerungen und Insolvenzverfahren fallen in den Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts in Deutschland. Aber das Amtsgericht in der BRD übernimmt noch zusätzliche Aufgabenbereiche. Es ist weiterhin für das Führen zahlreicher Register zuständig wie das Genossenschaftsregister, das Vereinsregister, das Güterrechtsregister und das Handelsregister. Es fungiert somit auch als Registergericht. Ferner ist das Grundbuchamt im Amtsgericht zu finden. Eine Ausnahme gilt hierbei für Baden-Württemberg. Müssen Entscheidungen getroffen werden, die Registersachen oder Grundbuchangelegenheiten betreffen, werden diese entweder von einem Einzelrichter entschieden oder aber von Urkundenbeamten bzw. Rechtspflegern.
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