Nachfolgend finden Sie 5 Entscheidungen vom Amtsgericht Dinslaken sowie die Adresse in Dinslaken (Nordrhein-Westfalen) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Dinslaken Anschrift Schillerstraße 76 Telefon 02064 6008-0 Fax 02064 6008-480 poststelle@ag-dinslaken.nrw.de | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
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Bei dem Amtsgericht in Dinslaken handelt es sich um ein Gericht der ersten Instanz. Generell dienen in der BRD die Amtsgerichte in Verfahren im Strafrecht und Zivilrecht unter bestimmten Voraussetzungen als zuständige Eingangsinstanz. In der freiwilligen Gerichtsbarkeit und im Zivilprozess werden Entscheidungen vor dem Amtsgericht von einem einzelnen Richter gefällt. Ihnen übergeordnet sind die LGs und Oberlandesgerichte sowie letztendlich der BGH. Zivilrechtliche Rechtsstreitigkeiten werden vor dem Amtsgericht in Dinslaken verhandelt, wenn der Streitwert unter 5.000 Euro liegt. Liegt der Streitwert über 5000 EURO, dann ist das Landgericht zuständig. Ferner werden Familiensachen wie Scheidungen, Unterhaltsstreitigkeiten etc. vor dem Amtsgericht Dinslaken verhandelt und das nicht abhängig vom Streitwert. Mietstreitigkeiten werden ebenfalls vor dem Amtsgericht ausgetragen.
Weiterhin ist das Amtsgericht für Strafsachen zuständig, wenn nicht zu erwarten ist, dass eine Gefängnisstrafe ausgesprochen wird, die 4 Jahre übersteigt. Bei einem zu erwartenden Strafmaß, das 4 Jahre übersteigt, ist das Landgericht Eingangsinstanz. Ist anzunehmen, dass der Beklagte in eine psychiatrische Klinik eingewiesen wird oder eine Sicherheitsverwahrung ansteht, dann ist ebenso ein Gericht in einer höheren Instanz zuständig. Wird eine strafrechtliche Angelegenheit vor dem Amtsgericht verhandelt, dann agiert ein Einzelrichter als sogenannter Strafrichter. Ein Einzelrichter agiert dann als Strafrichter, wenn es sich um eine Privatklage handelt oder aber nur eine Gelstrafe bzw. eine Gefängnisstrafe, die unter zwei Jahren liegt, zu erwarten ist. Kann davon ausgegangen werden, dass eine höhere Strafe angesetzt wird, dann urteilt kein einzelner Richter, sondern es wird ein Schöffengericht gebildet. Das Schöffengericht setzt sich aus zwei Schöffen und einem Richter, der als Vorsitzender fungiert, zusammen. Soll ein vom Amtsgericht gefälltes Urteil durch eine Revision angefochten werden, dann ist ein Gericht der nächsthöheren Instanz zuständig. Dort findet eine Überprüfung des Urteils statt. Handelt es sich bei dem Rechtsstreit um eine Zivilsache, dann erfolgt eine Berufung vor dem Landgericht. Handelt es sich um keinen Rechtsstreit aus dem Zivilrecht, sondern um eine Familiensache oder Kindschaftssache, fällt die Berufung in die Zuständigkeit des Oberlandesgerichts.
Weiterhin ist das Amtsgericht tätig als Vormundschaftsgericht, Vollstreckungsgericht und Nachlassgericht. Auch Zwangsverwaltungen, Zwangsversteigerungen und Insolvenzverfahren fallen in die Zuständigkeit des Amtsgerichts in Deutschland. Neben allen diesen Zuständigkeitsbereichen kommen dem Gericht noch weitere Aufgaben zu. So dient das Amtsgericht auch als Registergericht. D.h. es ist für den Gerichtsbezirk verantwortlich für das Führen des Genossenschaftsregisters, Handelsregisters, Vereinsregisters und Güterrechtsregisters. Daneben ist das Grundbuchamt im Normalfall in das Amtsgericht integriert. Eine Ausnahme gilt hierbei für das Bundesland Baden-Württemberg. Bei Problematiken in Grundbuchsachen oder in Registersachen sind entweder Richter oder auch Rechtspfleger oder Urkundenbeamte befugt, Entscheidungen zu treffen.
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