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Amtsgericht (AG) Dorsten – aktuelle Urteile / Adresse / Terminsvertreter

Nordrhein-Westfalen

Nachfolgend finden Sie 5 Entscheidungen vom Amtsgericht Dorsten sowie die Adresse in Dorsten (Nordrhein-Westfalen) und die Telefonnummer.

Kontaktdaten und Adresse

Amtsgericht Dorsten

Anschrift

Alter Postweg 36
46282 Dorsten

Telefon

02362 2008-0

Fax

02362 2008-51

E-Mail

poststelle@ag-dorsten.nrw.de

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Hinweis: Keine Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität der obigen Daten
Kurzinfo zum Amtsgericht Dorsten
Amtsgericht Dorsten

In Deutschland existieren insgesamt 1109 Gerichte, 646 davon sind Amtsgerichte und eines dieser Amtsgerichte ist das Amtsgericht Dorsten. Den Amtsgerichten kommen in Deutschland wichtige Aufgaben zu. Bei vielen Rechtsangelegenheiten ist das Amtsgericht als Eingangsinstanz zuständig. Verhandelt werden vor den Amtsgerichten unter anderem Streitigkeiten aus dem Zivilrecht. In den Bereich des Zivilrechts fallen Rechtsstreitigkeiten zwischen zwei oder mehreren Privatpersonen. Als Beispiele für Streitigkeiten im Zivilrecht können angeführt werden Familiensachen, Mietstreitigkeiten oder auch Erbschaftsauseinandersetzungen. Voraussetzung, dass rechtliche Konflikte in die Zuständigkeit des Amtsgerichts fallen, ist, dass der Streitwert unter 5000 Euro liegt. Übersteigt der Streitwert 5000 Euro ist das Landgericht zuständig. Doch nicht nur zivilrechtliche Rechtsstreitigkeiten, sondern auch strafrechtliche Fälle fallen in die Zuständigkeit des Amtsgerichts. Damit eine Strafsache vor dem Amtsgericht in Dorsten verhandelt wird, muss zu erwarten sein, dass keine Haftstrafe, die länger als vier Jahre dauert, angesetzt wird. Zudem darf nicht zu erwarten sein, dass eine Sicherheitsverwahrung oder eine Unterbringung in einer Psychiatrie angeordnet wird.

Und auch für die Verhandlung von Familiensachen ist das Amtsgericht Dorsten zuständig. Unter Familiensachen verstehen sich Scheidungen ebenso wie beispielsweise Auseinandersetzungen bezüglich der Unterhaltspflicht, dem Umgangsrecht oder auch Kindschaftssachen im Allgemeinen. Lebenspartnerschaftssachen und Konflikte in Bezug auf den Versorgungsausgleich fallen ebenfalls in diesen Bereich. Wichtig ist es zu wissen, dass vor dem Amtsgericht in Dorsten kein Zwang besteht, sich einen Anwalt zu nehmen. Familiengerichtssachen werden hierbei jedoch anders gehandhabt. Bei Familiengerichtssachen muss eine anwaltliche Vertretung erfolgen. Ein weiterer bedeutender Bereich des Amtsgerichts ist die Zwangsvollstreckung. Zwangsvollstreckungsaufgaben werden vom Vollstreckungsgericht, das sich als Teil des Amtsgerichts versteht, übernommen. Dem Vollstreckungsgericht obliegt dabei ebenfalls die Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung.

Ein weiterer Bereich, für den sich das Amtsgericht verantwortlich zeigt, ist die Übernahme von Aufgaben aus der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Unter dem Begriff freiwillige Gerichtsbarkeit versteht man, dass spezielle Angelegenheiten der Rechtspflege übernommen werden. Die amtsgerichtlichen Tätigkeiten im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit sind ebenso sehr umfangreich. Sie reichen von Grundbucheintragungen über Betreuungsangelegenheiten hin zum Erteilen eines Erbscheins. Registersachen und das Urkundenwesen sind weitere Tätigkeitsfelder aus dem Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die dem Amtsgericht obliegen. Vom Amtsgericht erlassene zivilrechtliche Urteile können im Rahmen einer Berufung angegriffen werden. Im Falle einer Berufung erfolgt eine Überprüfung des Urteils durch ein Gericht einer übergeordneten Instanz, also dem Landgericht oder unter besonderen Voraussetzungen dem Oberlandesgericht. Eine Berufung bei Urteilen im Zivilrecht ist jedoch nur dann eine Option, wenn der Beschwerdewert höher ist als 600 Euro. Oder aber die Berufung wurde explizit zugelassen. Eine Berufung kann zum Beispiel dann explizit zugelassen werden, wenn das Urteil von grundlegender Bedeutung ist. Vom Amtsgericht gefällte Urteile im Strafrecht können grundsätzlich durch eine Berufung angefochten werden.

Amtsgericht Dorsten – aktuelle Urteile, Entscheidungen und Beschlüsse
  • Bild
    AG-DORSTEN – Urteil, 3 C 170/06 vom 11.12.2006
    Verkehrsunfall, Schmerzensgeld bei commotio cerebri, Schnittwunden

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    Amtsgericht Dorsten – Urteile, Entscheidungen und Beschlüsse nach Datum

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