Nachfolgend finden Sie Entscheidungen vom Amtsgericht Duderstadt sowie die Adresse in Duderstadt (Niedersachsen) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Duderstadt Anschrift Hinterstraße 33 Telefon 05527 9120 Fax 05527 912111 agdud-poststelle@justiz.niedersachsen.de | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
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In der BRD ist das Amtsgericht in den meisten Fällen die Eingangsinstanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Amtsgerichte dienen in Deutschland als Eingangsinstanz für rechtliche Auseinandersetzungen im Strafrecht und im Zivilrecht. Sie sind regulär mit einem Einzelrichter besetzt. Dem Amtsgericht übergeordnet ist das Landgericht und in der Folge das Oberlandesgericht sowie der Bundesgerichtshof. Verhandelt werden vor dem Amtsgericht Duderstadt Streitigkeiten im Zivilrecht, wenn der Streitwert die Marke von 5000 EURO nicht übersteigt. Liegt der Streitwert über 5000 EURO, dann ist das Landgericht zuständig. Ebenfalls vor dem Amtsgericht Duderstadt verhandelt werden, nicht abhängig vom Streitwert, familienrechtliche Verfahren wie Unterhaltsstreitigkeiten, Scheidungen und andere Familiensachen. Und auch Mietstreitigkeiten fallen in die Zuständigkeit des Gerichts.
Handelt es sich um eine Strafsache, die zu verhandeln ist, ist das Amtsgericht Eingangsinstanz, falls eine Freiheitsstrafe von unter 4 Jahren zu erwarten ist. Bei einem zu erwartenden Strafmaß, das 4 Jahre übersteigt, ist das LG Eingangsinstanz. Ist abzusehen, dass der Beklagte in eine psychiatrische Klinik eingewiesen wird oder eine Sicherheitsverwahrung angeordnet wird, dann ist ebenfalls ein Gericht in einer höheren Instanz verantwortlich. Bei einer Verhandlung in einer strafrechtlichen Angelegenheit agiert ein einzelner Richter als Strafrichter. Ein Einzelrichter agiert dann als Strafrichter, wenn es sich um eine Privatklage handelt oder aber nur eine Gelstrafe bzw. eine Freiheitsstrafe, die unter 2 Jahren liegt, zu erwarten ist. Ist anzunehmen, dass der Beklagte eine höhere Strafe erhält, dann urteilt kein Einzelrichter, sondern es wird vielmehr ein Schöffengericht gebildet. Das Schöffengericht besteht aus einem Richter und zwei Schöffen. Soll ein vom Amtsgericht gefälltes Urteil durch eine Revision angefochten werden, dann ist ein Gericht der nächsthöheren Instanz zuständig. Das gefällte Urteil wird hier überprüft. Handelt es sich bei dem Rechtsstreit um eine zivilrechtliche Angelegenheit, dann erfolgt eine Berufung vor dem LG. Handelt es sich um keine Angelegenheit aus dem Zivilrecht, sondern um eine Kindschaftssache oder Familiensache, fällt die Berufung in die Verantwortung des Oberlandesgerichts.
Über dies hinaus fungiert das Amtsgericht als Nachlassgericht, Vormundschaftsgericht und Vollstreckungsgericht. Es ist zuständig bei Insolvenzverfahren und in Verfahren der Zwangsverwaltung als auch der Zwangsversteigerung. Neben allen diesen Zuständigkeitsbereichen kommen dem Gericht noch weitere Aufgabenbereiche zu. Es ist weiterhin für das Führen etlicher Register zuständig wie das Genossenschaftsregister, das Vereinsregister, das Güterrechtsregister und das Handelsregister. Es fungiert damit auch als Registergericht. Ebenso ist das Grundbuchamt in aller Regel in das Amtsgericht integriert. Eine Ausnahme stellt hier das Bundesland Baden-Württemberg dar. Entscheidungsbefugte in Register- oder Grundbuchsachen sind neben Richtern auch Urkundenbeamte oder Rechtspfleger.
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