Nachfolgend finden Sie 8 Entscheidungen vom Amtsgericht Duisburg-Ruhrort sowie die Adresse in Duisburg-Ruhrort (Nordrhein-Westfalen) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Duisburg-Ruhrort Anschrift Amtsgerichtsstraße 36 Telefon 0203 80059-0 Fax 0203 80059-222 poststelle@ag-duisburg-ruhrort.nrw.de | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
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Das Amtsgericht in Duisburg-Ruhrort ist bei vielen rechtlichen Streitigkeiten Eingangsinstanz. Generell dienen in Deutschland die Amtsgerichte in Rechtsstreitigkeiten im Zivilrecht und Strafrecht unter bestimmten Bedingungen als zuständige Eingangsinstanz. Sie sind regulär mit einem Einzelrichter besetzt. Übergeordnete Instanz ist das LG. Es folgen das Oberlandesgericht und der Bundesgerichtshof. Vor dem Amtsgericht in Duisburg-Ruhrort verhandelt werden zivilrechtliche Angelegenheiten, deren Streitwert 5.000 Euro nicht übersteigt. Rechtliche Auseinandersetzungen, deren Streitwert höher ist als 5.000 Euro, werden nicht vor dem Amtsgericht, sondern vor dem Landgericht verhandelt. Auch Streitigkeiten im Familienrecht wie Unterhaltsstreitigkeiten, Scheidungen und sämtliche andere Familiensachen werden nicht abhängig vom Streitwert vor dem Amtsgericht in Duisburg-Ruhrort verhandelt. Zudem ist das Gericht ebenfalls für Mietstreitigkeiten, also rechtlichen Unstimmigkeiten zwischen Vermieter und Mieter, verantwortlich.
Dreht es sich um eine Strafsache, die zu verhandeln ist, ist das Amtsgericht Eingangsinstanz, falls eine Freiheitsstrafe von unter 4 Jahren zu erwarten ist. Ist die zu erwartende Strafe höher als 4 Jahre, dann dient auch hier in den der Regel das Landgericht als Eingangsinstanz. Auch wenn abzusehen ist, dass den Beschuldigten eine Sicherheitsverwahrung droht oder die Einweisung in eine psychiatrische Klinik zu erwarten hat, ist das Amtsgericht nicht die Eingangsinstanz. Bei einer Gerichtsverhandlung in einer strafrechtlichen Sache ist ein Einzelrichter als Strafrichter tätig. Voraussetzung dafür ist, dass die Strafe 2 Jahre nicht überschreitet, nur eine Geldstrafe zu erwarten ist oder es sich um eine Privatklage handelt. Kann davon ausgegangen werden, dass eine höhere Strafe angesetzt wird, dann urteilt kein einzelner Richter, sondern es wird ein Schöffengericht gebildet. Das Schöffengericht setzt sich aus zwei Schöffen und einem Richter, der als Vorsitzender fungiert, zusammen. Soll ein vom Amtsgericht gefälltes Urteil durch eine Revision angefochten werden, dann ist ein Gericht der nächsthöheren Instanz verantwortlich. Das gefällte Urteil wird hier überprüft. Wird eine Berufung in einer zivilrechtlichen Angelegenheit angestrebt, dann ist das LG die verantwortliche Gerichtsbarkeit. Handelt es sich jedoch um eine Kindschaftssache oder Familiensache, dann ist das OLG anzurufen.
Zudem ist das Amtsgericht tätig als Vormundschaftsgericht, Vollstreckungsgericht und Nachlassgericht. Es ist zuständig bei Insolvenzverfahren und in Verfahren der Zwangsversteigerung und Zwangsvollstreckung. Neben der Verhandlung von Fällen im Zivilrecht und Strafrecht, kommen Amtsgerichten in Deutschland normalerweise noch weitere Aufgaben zu. Es ist überdies hinaus für das Führen etlicher Register verantwortlich wie das Genossenschaftsregister, das Vereinsregister, das Handelsregister und das Güterrechtsregister. Es fungiert damit auch als Registergericht. Des Weiteren ist das Grundbuchamt dem Amtsgericht zugehörig. Nur in Baden-Württemberg fungiert das Amtsgericht nicht als Grundbuchamt. Entscheidungsbefugte in Register- oder Grundbuchsachen sind neben Richtern auch Urkundenbeamte oder Rechtspfleger.
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