Nachfolgend finden Sie Entscheidungen vom Amtsgericht Ebersberg sowie die Adresse in Ebersberg (Bayern) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Ebersberg Anschrift Bahnhofstraße 19 Telefon 08092 8253-0 Fax 08092 8253-96 poststelle@ag-ebe.bayern.de | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
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Amtsgerichte stehen auf der niedrigsten Stufe des Gerichtsaufbaus in der BRD. Insgesamt gibt es 646 Amtsgerichte, eines dieser Gerichte ist das Amtsgericht in Ebersberg. In der BRD erfüllen die Amtsgerichte eine große Vielzahl an Aufgaben. Bei vielen Rechtsangelegenheiten ist das Amtsgericht als Eingangsinstanz verantwortlich. An den Amtsgerichten verhandelt werden u.a. zivilrechtliche Angelegenheiten. Kommt es zu einem rechtlichen Konflikt zwischen zwei oder mehreren Privatpersonen, dann fällt dies in den Bereich des Zivilrechts. Als Beispiele für Streitigkeiten im Zivilrecht können angeführt werden Familiensachen, Mietstreitigkeiten oder auch Erbschaftsauseinandersetzungen. Voraussetzung, dass rechtliche Konflikte in die Zuständigkeit des Amtsgerichts fallen, ist, dass der Streitwert unter 5000 Euro liegt. Sollte der Streitwert über 5000 Euro liegen, so ist das Landgericht anzurufen. Ebenso ist das Amtsgericht für Fälle aus dem Strafrecht zuständig. Damit eine Strafsache vor dem Amtsgericht in Ebersberg verhandelt wird, muss zu erwarten sein, dass keine Freiheitsstrafe, die länger als vier Jahre dauert, angesetzt wird. Ferner darf nicht zu erwarten sein, dass eine Sicherheitsverwahrung oder eine Unterbringung in einer Psychiatrie angeordnet wird.
Und auch für die Verhandlung von Familiensachen ist das Amtsgericht in Ebersberg verantwortlich. Zu den Familiensachen gehören Scheidungen ebenso wie bestimmte Bereiche des Umgangsrechts und der elterlichen Sorge, Kindschaftssachen, Fragen bezüglich der Unterhaltspflicht, Verfahren den Versorgungsausgleich betreffend sowie Lebenspartnerschaftssachen, um nur einige Beispiele anzuführen. Grundsätzlich besteht vor dem Amtsgericht Ebersberg kein Anwaltszwang. Eine Ausnahme stellen Familiengerichtssachen dar. Hier müssen sich die Parteien anwaltlich vertreten lassen. Ein weiterer bedeutender Bereich des Amtsgerichts ist die Zwangsvollstreckung. In diesem Bereich ist es das Vollstreckungsgericht als Teil des Amtsgerichts, das Aufgaben der Zwangsvollstreckung übernimmt. Kommt es zu einer Zwangsverwaltung oder Zwangsversteigerung, so wird auch das vom Vollstreckungsgericht übernommen.
Ein weiterer Bereich, für den sich das Amtsgericht zuständig zeigt, ist die Übernahme von Aufgaben aus der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Bei der freiwilligen Gerichtsbarkeit handelt es sich um ein staatlich geregeltes Verfahren bestimmte privatrechtliche Angelegenheiten betreffend. Die amtsgerichtlichen Tätigkeiten im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit sind ebenfalls sehr umfangreich. Sie reichen von Grundbucheintragungen über Betreuungsangelegenheiten hin zum Erteilen eines Erbscheins. Überdies fallen auch das Urkundenwesen und Registersachen in die freiwillige Gerichtsbarkeit. Vom Amtsgericht erlassene zivilrechtliche Urteile können im Rahmen einer Berufung angefochten werden. Im Falle einer Berufung erfolgt eine Überprüfung des Urteils durch ein Gericht einer übergeordneten Instanz, also dem LG oder unter besonderen Voraussetzungen dem OLG. Hervorgehoben muss werden, dass eine Berufung im Zivilrecht nur eine Option ist, wenn diese explizit zugelassen wurde oder aber wenn der Beschwerdewert 600 Euro übersteigt. Hat ein Urteil z.B. grundlegende Bedeutung, dann ist dies ein Grund, warum eine Berufung im Zivilrecht explizit zugelassen wird. Bei strafrechtlichen urteilen, die vom Amtsgericht gefällt wurden, kann grundsätzlich Revision oder Berufung eingelegt werden.
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