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Amtsgericht (AG) Eisenhüttenstadt – aktuelle Urteile / Adresse / Terminsvertreter

Brandenburg

Nachfolgend finden Sie Entscheidungen vom Amtsgericht Eisenhüttenstadt sowie die Adresse in Eisenhüttenstadt (Brandenburg) und die Telefonnummer.

Kontaktdaten und Adresse

Amtsgericht Eisenhüttenstadt

Anschrift

Diehloer Straße 62
15890 Eisenhüttenstadt

Telefon

03364 4050-0

Fax

03364 4050-38 (Rechtssachen), -50 (Verw)

E-Mail

verwaltung@ageh.brandenburg.de

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Kurzinfo zum Amtsgericht Eisenhüttenstadt
Amtsgericht Eisenhüttenstadt

Insgesamt existieren in der BRD 1109 Gerichte, davon 646 Amtsgerichte. Eines dieser Amtsgerichte ist das Amtsgericht in Eisenhüttenstadt. Den Amtsgerichten kommen in Deutschland wichtige Aufgaben zu. Im Instanzenzug steht das Amtsgericht an niedrigster Position und ist damit bei einer immensen Vielzahl an Rechtstreitigkeiten die Eingangsinstanz. An den Amtsgerichten verhandelt werden u.a. zivilrechtliche Angelegenheiten. In den Bereich des Zivilrechts fallen Rechtsstreitigkeiten zwischen zwei oder mehreren Privatpersonen. Jedoch gibt es Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit die zivilrechtliche Angelegenheit in den Verantwortungsbereich des Amtsgerichts fällt. So muss der Streitwert unter 5000 Euro liegen. Bei einem Streitwert über 5,000 Euro ist das Landgericht zuständig. Doch nicht nur zivilrechtliche Rechtsstreitigkeiten, sondern auch strafrechtliche Angelegenheiten fallen in die Zuständigkeit des Amtsgerichts. Bedingung, dass eine Strafsache vor dem Amtsgericht Eisenhüttenstadt verhandelt wird, ist, dass keine Freiheitsstrafe von mehr als vier Jahren erwartet werden kann. Über dies hinaus darf nicht davon auszugehen sein, dass der Beklagte in Sicherheitsverwahrung genommen oder in einer Psychiatrie untergebracht wird.

Ein großes Aufgabenfeld des Amtsgerichts Eisenhüttenstadt ist die Verhandlung von Familiensachen. Zu den Familiensachen gehören beispielsweise Kindschaftssachen ebenso wie Scheidungen, Streitigkeiten in Bezug auf die Unterhaltspflicht oder auch Lebenspartnerschaftssachen. Grundsätzlich besteht vor dem Amtsgericht Eisenhüttenstadt kein Anwaltszwang. Eine Ausnahme stellen Familiengerichtssachen dar. Hier müssen sich die Parteien von einem Anwalt lassen. Ein weiterer bedeutender Bereich des Amtsgerichts ist die Zwangsvollstreckung. In diesem Bereich ist es das Vollstreckungsgericht als Teil des Amtsgerichts, das Aufgaben der Zwangsvollstreckung übernimmt. Kommt es zu einer Zwangsverwaltung oder Zwangsversteigerung, so wird auch dies vom Vollstreckungsgericht übernommen.

Ein weiterer Bereich, für den sich das Amtsgericht verantwortlich zeigt, ist die Übernahme von Aufgaben aus der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Bei der freiwilligen Gerichtsbarkeit handelt es sich um ein staatlich geregeltes Verfahren bestimmte privatrechtliche Angelegenheiten betreffend. Auch die Aufgaben, die das Amtsgericht im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit übernimmt, sind vielseitig. Zu nennen sind hierbei z.B. die Eintragung ins Grundbuch oder auch der Erlass von Betreuung. Registersachen und das Urkundenwesen sind weitere Tätigkeitsfelder aus dem Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die dem Amtsgericht obliegen. Vom Amtsgericht erlassene zivilrechtliche Urteile können im Rahmen einer Berufung angefochten werden. Im Falle einer Berufung wird dann das im Instanzenzug übergeordnete Gericht - damit LG oder OLG - das ergangene Urteil des Amtsgerichts überprüfen. Hervorgehoben muss werden, dass eine Berufung im Zivilrecht nur möglich ist, wenn diese explizit zugelassen wurde oder aber wenn der Beschwerdewert 600 Euro übersteigt. Das kann z.B. der Fall sein, wenn dem Urteil eine grundlegende Bedeutung zugesprochen wird. Bei Urteilen im Strafrecht, die vom Amtsgericht gefällt wurden, kann grundsätzlich Revision oder Berufung eingelegt werden.

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