Nachfolgend finden Sie 1 Entscheidungen vom Amtsgericht Ellwangen (Jagst) sowie die Adresse in Ellwangen (Jagst) (Baden-Württemberg) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Ellwangen (Jagst) Anschrift Schöner Graben 25 Telefon 07961 810 Fax 07961 81742 poststelle@agellwangen.justiz.bwl.de | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
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Das Amtsgericht Ellwangen (Jagst) ist ein Gericht der ersten Instanz. Grundsätzlich dienen unter bestimmten Voraussetzungen Amtsgerichte in Deutschland bei rechtlichen Verfahren im Strafrecht und Zivilrecht als Eingangsinstanz. Den Amtsgerichten stehen zumeist Einzelrichter vor. Übergeordnete Instanz ist das LG. Es folgen das OLG und der Bundesgerichtshof. Vor dem Amtsgericht in Ellwangen (Jagst) verhandelt werden zivilrechtliche Streitigkeiten, deren Streitwert 5000 EURO nicht übersteigt. Liegt der Streitwert über 5000 EURO, dann ist das Landgericht zuständig. Auch familienrechtliche Rechtsstreitigkeiten wie Unterhaltsstreitigkeiten, Scheidungen und sämtliche andere Familiensachen werden nicht abhängig vom Streitwert vor dem Amtsgericht Ellwangen (Jagst) verhandelt. Mietstreitigkeiten werden ebenso vor dem Amtsgericht ausgetragen.
Dreht es sich um eine Strafsache, die zu verhandeln ist, ist das Amtsgericht Eingangsinstanz, falls eine Freiheitsstrafe von unter 4 Jahren zu erwarten ist. Ist die zu erwartende Strafe höher als 4 Jahre, dann dient auch hier in den meisten Fällen das Landgericht als Eingangsinstanz. Ist abzusehen, dass der Angeklagte in eine psychiatrische Klinik eingewiesen wird oder eine Sicherheitsverwahrung ansteht, dann ist ebenso ein Gericht in einer höheren Instanz verantwortlich. Bei einer Verhandlung in einer strafrechtlichen Angelegenheit fungiert ein Einzelrichter als Strafrichter. Voraussetzung hierfür ist, dass entweder eine Privatklage anhängig ist oder aber bloß eine Geldstrafe zu erwarten ist bzw. eine Gefängnisstrafe unter zwei Jahren. Ist absehbar, dass eine Freiheitsstrafe verhängt wird, die zwischen 2 und vier Jahren liegt, dann wird ein sogenanntes Schöffengericht gebildet. Das Schöffengericht setzt sich zusammen aus einem Richter, der als Vorsitzender fungiert, und zwei Schöffen. Soll ein Urteil des Amtsgerichts angefochten werden, dann erfolgt die Berufung an einem Gericht der nächsthöheren Instanz. Am Gericht der nächsthöheren Instanz wird das Urteil des Amtsgerichts überprüft. Wird eine Berufung in einer zivilrechtlichen Angelegenheit angestrebt, dann ist das Landgericht die zuständige Gerichtsbarkeit. Handelt es sich allerdings um eine Familiensache oder Kindschaftssache, dann ist das OLG zuständig.
Weiterhin ist das Amtsgericht tätig als Vormundschaftsgericht, Vollstreckungsgericht und Nachlassgericht. Auch Zwangsverwaltungen, Zwangsversteigerungen und Insolvenzverfahren fallen in den Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts in der BRD. Aber das Amtsgericht in der BRD übernimmt noch zusätzliche Aufgaben. Es ist außerdem Registergericht und somit verantwortlich für das Führen des Güterrechtsregisters, des Handelsregisters, des Genossenschaftsregisters und des Vereinsregisters. Ebenso ist das Grundbuchamt im Normalfall in das Amtsgericht integriert. Eine Ausnahme stellt hier das Bundesland Baden-Württemberg dar. Bei Angelegenheiten in Grundbuchangelegenheiten oder in Registersachen sind entweder Richter oder auch Rechtspfleger oder Urkundenbeamte befugt, Entscheidungen zu treffen.
2014 | - | - | - | - | Mai | - |
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