Nachfolgend finden Sie 4 Entscheidungen vom Amtsgericht Emmendingen sowie die Adresse in Emmendingen (Baden-Württemberg) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Emmendingen Anschrift Karl-Friedrich-Straße 25 Telefon 07641 96587-800 Fax 07641 96587-880 poststelle@agemmendingen.justiz.bwl.de | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
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Bei vielen Rechtsverfahren ist das Amtsgericht Emmendingen als Eingangsinstanz zuständig. Amtsgerichte dienen in der BRD als Eingangsinstanz für rechtliche Auseinandersetzungen im Strafrecht und im Zivilrecht. Den Amtsgerichten stehen zumeist Einzelrichter vor. Übergeordnete Instanz ist das LG. Es folgen das OLG und der Bundesgerichtshof. Verhandelt werden vor dem Amtsgericht in Emmendingen Streitigkeiten im Zivilrecht, wenn der Streitwert die Marke von 5000 EURO nicht übersteigt. Rechtliche Auseinandersetzungen, deren Streitwert höher ist als 5.000 Euro, werden nicht vor dem Amtsgericht, sondern vor dem Landgericht verhandelt. Ferner werden Familiensachen wie Scheidungen, Unterhaltsstreitigkeiten etc. vor dem Amtsgericht in Emmendingen verhandelt und dies nicht abhängig vom Streitwert. Des Weiteren ist das Gericht auch für Mietstreitigkeiten, also rechtliche Auseinandersetzungen zwischen Mieter und Vermieter, zuständig.
Außerdem ist das Amtsgericht für Strafsachen zuständig, wenn nicht zu erwarten ist, dass eine Freiheitsstrafe ausgesprochen wird, die 4 Jahre übersteigt. Bei einem zu erwartenden Strafmaß, das 4 Jahre übersteigt, ist das Landgericht Eingangsinstanz. Ist abzusehen, dass der Beklagte in eine Psychiatrie eingewiesen wird oder eine Sicherheitsverwahrung angeordnet wird, dann ist ebenfalls ein Gericht in einer höheren Instanz verantwortlich. Bei einer Verhandlung in einer Strafsache ist ein Einzelrichter als Strafrichter tätig. Voraussetzung dafür ist, dass das Strafmaß 2 Jahre nicht überschreitet, nur eine Geldstrafe zu erwarten ist oder es sich um eine Privatklage handelt. Kann davon ausgegangen werden, dass ein höheres Strafmaß angesetzt wird, dann urteilt kein Einzelrichter, sondern es wird ein Schöffengericht gebildet. Das Schöffengericht setzt sich zusammen aus einem Richter, der als Vorsitzender fungiert, und 2 Schöffen. Soll ein Urteil des Amtsgerichts angefochten werden, dann erfolgt die Berufung an einem Gericht der nächsthöheren Instanz. Das gefällte Urteil wird hier überprüft. Wird eine Revision in einer zivilrechtlichen Angelegenheit angestrebt, dann ist das Landgericht die verantwortliche Gerichtsbarkeit. Bei Familiensachen oder Kindschaftssachen erfolgt die Revision vor dem OLG.
Das Amtsgericht ist zudem tätig als Vormundschaftsgericht, Nachlassgericht und Vollstreckungsgericht. Auch Zwangsverwaltungen, Zwangsversteigerungen und Insolvenzverfahren fallen in den Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts in Deutschland. Neben allen diesen Zuständigkeiten kommen dem Gericht noch weitere Aufgaben zu. Es ist überdies hinaus für das Führen zahlreicher Register zuständig wie das Vereinsregister, das Genossenschaftsregister, das Handelsregister und das Güterrechtsregister. Es fungiert damit auch als Registergericht. Außerdem ist das Grundbuchamt dem Amtsgericht zugehörig. Lediglich in Baden-Württemberg fungiert das Amtsgericht nicht als Grundbuchamt. Entscheidungsbefugte in Grundbuch- oder Registersachen sind neben Richtern auch Urkundenbeamte oder Rechtspfleger.
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