Nachfolgend finden Sie 9 Entscheidungen vom Amtsgericht Emmerich am Rhein sowie die Adresse in Emmerich am Rhein (Nordrhein-Westfalen) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Emmerich am Rhein Anschrift Seufzerallee 20 Telefon 02822 694-0 Fax 02822 694-48 poststelle@ag-emmerich.nrw.de | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
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Das Amtsgericht in Emmerich am Rhein ist eines von insgesamt 646 Amtsgerichten in der BRD und steht auf der niedrigsten Stufe des Gerichtsaufbaus. Amtsgerichte in der BRD übernehmen eine Vielzahl an bedeutenden Aufgaben. Im Instanzenzug steht das Amtsgericht an niedrigster Position und ist somit bei einer großen Vielzahl an Rechtstreitigkeiten die Eingangsinstanz. Unter anderem ist das Amtsgericht für die Klärung zivilrechtlicher Auseinandersetzungen zuständig. In den Bereich des Zivilrechts fallen Rechtsstreitigkeiten zwischen zwei oder mehreren private Personen. Allerdings ist das Amtsgericht bei zivilrechtlichen Rechtsstreitigkeiten nur verantwortlich, wenn der Streitwert unter 5000 Euro liegt. Übersteigt der Streitwert 5.000 Euro ist das Landgericht zuständig. Ebenso ist das Amtsgericht für Fälle aus dem Strafrecht zuständig. Voraussetzung, dass eine Strafsache vor dem Amtsgericht Emmerich am Rhein verhandelt wird, ist, dass keine Freiheitsstrafe von über vier Jahren erwartet werden kann. Ferner darf nicht zu erwarten sein, dass eine Sicherheitsverwahrung oder eine Unterbringung in einer Psychiatrie angeordnet wird.
Und auch für die Verhandlung von Familiensachen ist das Amtsgericht in Emmerich am Rhein verantwortlich. Zu den Familiensachen zählen Scheidungen ebenso wie bestimmte Bereiche der elterlichen Sorge und des Umgangsrechts, Kindschaftssachen, Fragen bezüglich der Unterhaltspflicht, Verfahren den Versorgungsausgleich betreffend sowie Lebenspartnerschaftssachen, um nur ein paar Beispiele anzuführen. Wichtig ist es zu wissen, dass vor dem Amtsgericht in Emmerich am Rhein kein Zwang besteht, sich einen Anwalt zu nehmen. Eine Ausnahme stellen Familiengerichtssachen dar. Bei Familiengerichtssachen muss ein Anwalt mandatiert werden. Ein weiterer wichtiger Bereich des Amtsgerichts ist die Zwangsvollstreckung. Hier ist es das Vollstreckungsgericht, das Teil des Amtsgerichts ist, das sich mit den Zwangsvollstreckungsaufgaben in das bewegliche Vermögen befasst. Das Vollstreckungsgericht ist ferner verantwortlich für die Zwangsverwaltung von Grundstücken und die Zwangsversteigerung.
Doch dem Amtsgericht kommen noch zusätzliche Aufgaben zu, sprich es übernimmt außerdem Aufgaben der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Unter freiwilliger Gerichtsbarkeit versteht sich die Übernahme von speziellen Angelegenheiten der Rechtspflege. Auch die Aufgaben, die das Amtsgericht im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit übernimmt, sind vielfältig. Anzuführen sind hierbei zum Beispiel die Eintragung ins Grundbuch oder auch der Erlass von Betreuung. Das Urkundenwesen und Registersachen sind weitere Tätigkeitsfelder aus dem Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die dem Amtsgericht obliegen. Zivilrechtliche Urteile, die von einem Amtsgericht erlassen wurden, können mit einer Berufung angefochten werden. Im Falle einer Berufung wird dann das im Instanzenzug nächsthöhere Gericht - somit Landgericht oder Oberlandesgericht - das ergangene Urteil des Amtsgerichts überprüfen. Hervorgehoben muss werden, dass eine Berufung im Zivilrecht nur eine Option ist, wenn diese explizit zugelassen wurde oder aber wenn der Beschwerdewert 600 Euro übersteigt. Eine Berufung kann z.B. dann explizit zugelassen werden, wenn das Urteil von grundlegender Bedeutung ist. Vom Amtsgericht gefällte Urteile im Strafrecht können grundsätzlich durch eine Berufung angegriffen werden.
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