Nachfolgend finden Sie 16 Entscheidungen vom Amtsgericht Eschweiler sowie die Adresse in Eschweiler (Nordrhein-Westfalen) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Eschweiler Anschrift Kaiserstraße 6 Telefon 02403 7007-0 Fax 02403 7007-104 poststelle@ag-eschweiler.nrw.de | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
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Insgesamt existieren in Deutschland 1109 Gerichte, davon 646 Amtsgerichte. Eines dieser Amtsgerichte ist das Amtsgericht Eschweiler. In der BRD erfüllen die Amtsgerichte eine große Vielzahl an Aufgaben. Bei vielen Rechtsangelegenheiten ist das Amtsgericht als Eingangsinstanz verantwortlich. U.a. ist das Amtsgericht für die Klärung zivilrechtlicher Auseinandersetzungen zuständig. Kommt es zu einem Rechtsstreit zwischen zwei oder mehreren Privatpersonen, dann fällt dies in den Bereich des Zivilrechts. Als Beispiele für Streitigkeiten im Zivilrecht können genannt werden Mietstreitigkeiten, Familiensachen oder auch Erbschaftsauseinandersetzungen. Voraussetzung, dass rechtliche Konflikte in die Zuständigkeit des Amtsgerichts fallen, ist, dass der Streitwert unter 5000 Euro liegt. Übersteigt der Streitwert 5000 Euro ist das Landgericht zuständig. Ferner ist das Amtsgericht für Angelegenheiten aus dem Strafrecht zuständig. Das Amtsgericht Eschweiler ist jedoch nur verantwortlich, wenn davon auszugehen ist, dass das zu erwartende Strafmaß unter 4 Jahren liegt. Darüber hinaus darf nicht anzunehmen sein, dass der Angeklagte in Sicherheitsverwahrung genommen oder in einer Psychiatrie untergebracht wird.
Und auch für die Verhandlung von Familiensachen ist das Amtsgericht in Eschweiler zuständig. Unter Familiensachen verstehen sich Ehescheidungen ebenso wie z.B. Konflikte bezüglich der Unterhaltspflicht, dem Umgangsrecht oder auch Kindschaftssachen im Allgemeinen. Lebenspartnerschaftssachen und Streitigkeiten in Bezug auf den Versorgungsausgleich fallen ebenfalls in diesen Bereich. Vor dem Amtsgericht in Eschweiler gilt übrigens keine Anwaltspflicht. Familiengerichtssachen werden hierbei allerdings anders gehandhabt. Hier müssen sich die Parteien anwaltlich vertreten lassen. Auch in den Verantwortungsbereich des Amtsgerichts fällt die Zwangsvollstreckung. In diesem Bereich ist es das Vollstreckungsgericht als Teil des Amtsgerichts, das Aufgaben der Zwangsvollstreckung übernimmt. Dem Vollstreckungsgericht obliegt hierbei ebenfalls die Zwangsversteigerung oder die Zwangsverwaltung von Grundstücken.
Neben den genannten Bereichen übernimmt das Amtsgericht zudem Aufgaben der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Unter dem Begriff freiwillige Gerichtsbarkeit versteht man, dass bestimmte Angelegenheiten der Rechtspflege übernommen werden. Auch die Aufgaben, die das Amtsgericht im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit übernimmt, sind vielfältig. Zu nennen sind hierbei zum Beispiel die Eintragung ins Grundbuch oder auch der Erlass von Betreuung. Überdies fallen auch das Urkundenwesen und Registersachen in die freiwillige Gerichtsbarkeit. Vom Amtsgericht erlassene zivilrechtliche Urteile können im Rahmen einer Berufung angegriffen werden. Im Falle einer Berufung wird dann das im Instanzenzug übergeordnete Gericht - damit LG oder Oberlandesgericht - das ergangene Urteil des Amtsgerichts überprüfen. Eine Berufung bei Urteilen im Zivilrecht ist jedoch nur dann eine Option, wenn der Beschwerdewert höher ist als 600 Euro. Oder aber die Berufung wurde explizit zugelassen. Das kann z.B. der Fall sein, wenn dem Urteil eine grundlegende Bedeutung zugesprochen wird. Bei Urteilen im Strafrecht, die vom Amtsgericht gefällt wurden, kann grundsätzlich Revision oder Berufung eingelegt werden.
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