Nachfolgend finden Sie 1 Entscheidungen vom Amtsgericht Esslingen am Neckar sowie die Adresse in Esslingen am Neckar (Baden-Württemberg) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Esslingen am Neckar Anschrift Ritterstraße 8/10 Telefon 0711 39620 Fax 0711 3962100 poststelle@agesslingen.justiz.bwl.de | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
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Bei einer Vielzahl an rechtlichen Streitigkeiten dient das Amtsgericht in Esslingen am Neckar als Eingangsinstanz. Generell dienen in der BRD die Amtsgerichte in Verfahren im Zivilrecht und Strafrecht unter bestimmten Voraussetzungen als verantwortliche Eingangsinstanz. Sie sind regulär mit einem Einzelrichter besetzt. Dem Amtsgericht übergeordnet ist das Landgericht und in der Folge das Oberlandesgericht sowie der Bundesgerichtshof. Vor dem Amtsgericht in Esslingen am Neckar verhandelt werden zivilrechtliche Streitigkeiten, deren Streitwert 5000 EURO nicht übersteigt. Bei einem höheren Streitwert ist das LG die verantwortliche Eingangsinstanz. Außerdem werden Familiensachen wie Scheidungen, Unterhaltsstreitigkeiten etc. vor dem Amtsgericht in Esslingen am Neckar verhandelt und das unabhängig vom Streitwert. Und ebenfalls Mietstreitigkeiten fallen in den Zuständigkeitsbereich des Gerichts.
Außerdem ist das Amtsgericht für Strafsachen verantwortlich, wenn nicht zu erwarten ist, dass eine Gefängnisstrafe ausgesprochen wird, die 4 Jahre übersteigt. Ist davon auszugehen, dass das Strafmaß 4 Jahre übersteigen wird, dient das LG als Eingangsinstanz. Ist abzusehen, dass der Angeklagte in eine psychiatrische Klinik eingewiesen wird oder eine Sicherheitsverwahrung angeordnet wird, dann ist ebenfalls ein Gericht in einer höheren Instanz zuständig. Bei einer Verhandlung in einer strafrechtlichen Angelegenheit fungiert ein einzelner Richter als Strafrichter. Ein Einzelrichter agiert dann als Strafrichter, wenn es sich um eine Privatklage handelt oder aber nur eine Gelstrafe beziehungsweise eine Gefängnisstrafe, die unter zwei Jahren liegt, zu erwarten ist. Kann davon ausgegangen werden, dass ein höheres Strafmaß angesetzt wird, dann urteilt kein einzelner Richter, sondern es wird ein Schöffengericht gebildet. Das Schöffengericht setzt sich zusammen aus einem Richter, der als Vorsitzender fungiert, und zwei Schöffen. Ergeht vor dem Amtsgericht ein Urteil und geht eine der beteiligten Parteien in Revision, wird der Fall an die nächsthöhere Instanz übergeben. Am Gericht der nächsthöheren Instanz wird das Urteil des Amtsgerichts überprüft. Wird eine Berufung in einer Zivilsache angestrebt, dann ist das LG zuständig. Handelt es sich jedoch um eine Familiensache oder Kindschaftssache, dann ist das Oberlandesgericht anzurufen.
Das Amtsgericht ist ferner tätig als Nachlassgericht, Vormundschaftsgericht und Vollstreckungsgericht. Auch Zwangsverwaltungen, Zwangsversteigerungen und Insolvenzverfahren fallen in den Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts in der BRD. Neben der Verhandlung von Fällen im Zivilrecht und Strafrecht, kommen Amtsgerichten in der BRD normalerweise noch weitere Aufgaben zu. Es ist überdies hinaus für das Führen zahlreicher Register zuständig wie das Genossenschaftsregister, das Vereinsregister, das Handelsregister und das Güterrechtsregister. Es fungiert somit auch als Registergericht. Des Weiteren ist das Grundbuchamt dem Amtsgericht zugehörig. Eine Ausnahme gilt hierbei für das Bundesland Baden-Württemberg. Entscheidungsbefugte in Register- oder Grundbuchsachen sind neben Richtern auch Urkundenbeamte oder Rechtspfleger.
2006 | - | Februar | - | - | - | - |
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