Nachfolgend finden Sie Entscheidungen vom Amtsgericht Ettenheim sowie die Adresse in Ettenheim (Baden-Württemberg) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Ettenheim Anschrift Otto-Stoelcker-Straße 8 Telefon 07822 89430 Fax 07822 894313 poststelle@agettenheim.justiz.bwl.de | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
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Bei dem Amtsgericht in Ettenheim handelt es sich um ein Gericht der ersten Instanz. Generell dienen in der BRD die Amtsgerichte in Rechtsstreitigkeiten im Strafrecht und Zivilrecht unter bestimmten Bedingungen als zuständige Eingangsinstanz. Sie sind regulär mit einem Einzelrichter besetzt. Dem Amtsgericht übergeordnet ist das Landgericht und in der Folge das OLG sowie der BGH. Verhandelt werden vor dem Amtsgericht Ettenheim Rechtsstreite im Zivilrecht, wenn der Streitwert die Marke von 5.000 Euro nicht übersteigt. Bei einem höheren Streitwert ist das Landgericht die zuständige Eingangsinstanz. Auch familienrechtliche Rechtsstreitigkeiten wie Scheidungen, Unterhaltsangelegenheiten und sämtliche andere Familiensachen werden nicht abhängig vom Streitwert vor dem Amtsgericht in Ettenheim verhandelt. Mietstreitigkeiten werden ebenso vor dem Amtsgericht verhandelt.
Weiterhin ist das Amtsgericht für Strafsachen zuständig, wenn nicht zu erwarten ist, dass eine Freiheitsstrafe ausgesprochen wird, die 4 Jahre übersteigt. Bei einem zu erwartenden Strafmaß, das 4 Jahre übersteigt, ist das Landgericht Eingangsinstanz. Ist bereits im Vorfeld erkennbar, dass dem Angeklagten Sicherheitsverwahrung oder die Einweisung in die Psychiatrie bevorsteht, dann dient das Amtsgericht auch nicht als Eingangsinstanz. Bei einer Verhandlung in einer strafrechtlichen Sache ist ein Einzelrichter als Strafrichter tätig. Ein Einzelrichter agiert dann als Strafrichter, wenn es sich um eine Privatklage handelt oder aber nur eine Gelstrafe bzw. eine Gefängnisstrafe, die unter 2 Jahren liegt, zu erwarten ist. Ist absehbar, dass der Beschuldigte eine höhere Strafe erhält, dann urteilt kein Einzelrichter, sondern es wird vielmehr ein Schöffengericht gebildet. Das Schöffengericht setzt sich zusammen aus einem Richter, der als Vorsitzender fungiert, und zwei Schöffen. Soll ein Urteil des Amtsgerichts angefochten werden, dann erfolgt die Revision an einem Gericht der nächsthöheren Instanz. Das gefällte Urteil wird hier überprüft. Wird eine Berufung in einer Zivilsache angestrebt, dann ist das Landgericht verantwortlich. Handelt es sich um keinen Rechtsstreit aus dem Zivilrecht, sondern um eine Familiensache oder Kindschaftssache, fällt die Revision in die Zuständigkeit des Oberlandesgerichts.
Weiterhin ist das Amtsgericht tätig als Vollstreckungsgericht, Vormundschaftsgericht und Nachlassgericht. Auch Zwangsverwaltungen, Zwangsversteigerungen und Insolvenzverfahren fallen in den Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts in Deutschland. Neben allen diesen Zuständigkeiten kommen dem Gericht noch zusätzliche Aufgabenbereiche zu. Es ist ferner Registergericht und somit zuständig für das Führen des Güterrechtsregisters, des Handelsregisters, des Vereinsregisters und des Genossenschaftsregisters. Außerdem ist das Grundbuchamt im Amtsgericht zu finden. Eine Ausnahme gilt hierbei für Baden-Württemberg. Müssen Entscheidungen gefällt werden, welche Registersachen oder Grundbuchangelegenheiten betreffen, werden diese entweder von einem Richter entschieden oder aber von Rechtspflegern bzw. Urkundenbeamten.
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