Nachfolgend finden Sie 1 Entscheidungen vom Amtsgericht Ettlingen sowie die Adresse in Ettlingen (Baden-Württemberg) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Ettlingen Anschrift Sternengasse 26 Telefon 07243 5080 Fax 07243 508444 poststelle@agettlingen.justiz.bwl.de | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
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Das Amtsgericht Ettlingen ist bei einem Großteil von Rechtsstreitigkeiten Eingangsinstanz. Amtsgerichte dienen in der BRD als Eingangsinstanz für rechtliche Auseinandersetzungen im Strafrecht und im Zivilrecht. Im Zivilprozess und in der ordentlichen Gerichtsbarkeit werden Entscheidungen vor dem Amtsgericht von einem einzelnen Richter gefällt. Ihnen übergeordnet sind die LGs und OLGs sowie zuletzt der Bundesgerichtshof. Vor dem Amtsgericht in Ettlingen verhandelt werden zivilrechtliche Angelegenheiten, deren Streitwert 5.000 Euro nicht übersteigt. Rechtliche Auseinandersetzungen, deren Streitwert höher ist als 5.000 Euro, werden nicht vor dem Amtsgericht, sondern vor dem LG verhandelt. Ferner werden Familiensachen wie Unterhaltssachen, Scheidungen etc. vor dem Amtsgericht in Ettlingen verhandelt und das nicht abhängig vom Streitwert. Und ebenfalls Mietstreitigkeiten fallen in den Zuständigkeitsbereich des Gerichts.
Handelt es sich um eine Strafsache, die zu verhandeln ist, ist das Amtsgericht Eingangsinstanz, falls eine Freiheitsstrafe von weniger als 4 Jahren erwartet werden kann. Ist davon auszugehen, dass die Freiheitsstrafe 4 Jahre übersteigen wird, dient das Landgericht als Eingangsinstanz. Ist abzusehen, dass der Beklagte in eine Psychiatrie eingewiesen wird oder eine Sicherheitsverwahrung angeordnet wird, dann ist ebenfalls ein Gericht in einer höheren Instanz zuständig. Wird eine Strafsache vor dem Amtsgericht verhandelt, dann fungiert ein Einzelrichter als sogenannter Strafrichter. Ein Einzelrichter fungiert dann als Strafrichter, wenn es sich um eine Privatklage handelt oder aber nur eine Gelstrafe beziehungsweise eine Freiheitsstrafe, die unter 2 Jahren liegt, zu erwarten ist. Kann davon ausgegangen werden, dass ein höheres Strafmaß angesetzt wird, dann urteilt kein Einzelrichter, sondern es wird ein Schöffengericht gebildet. Das Schöffengericht besteht aus einem Richter und zwei Schöffen. Ergeht vor dem Amtsgericht ein Urteil und geht eine der beteiligten Parteien in Revision, wird der Fall an die nächsthöhere Instanz übergeben. Dort findet eine Überprüfung des Urteils statt. Handelt es sich bei dem Rechtsstreit um eine Zivilsache, dann erfolgt eine Berufung vor dem LG. Handelt es sich um keinen Rechtsstreit aus dem Zivilrecht, sondern um eine Familiensache oder Kindschaftssache, fällt die Berufung in die Zuständigkeit des Oberlandesgerichts.
Weiterhin ist das Amtsgericht tätig als Vormundschaftsgericht, Vollstreckungsgericht und Nachlassgericht. Auch Zwangsverwaltungen, Zwangsversteigerungen und Insolvenzverfahren fallen in den Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts in Deutschland. Neben der Verhandlung von Fällen im Zivilrecht und Strafrecht, kommen Amtsgerichten in Deutschland normalerweise noch weitere Aufgaben zu. Es ist weiterhin für das Führen zahlreicher Register zuständig wie das Genossenschaftsregister, das Vereinsregister, das Handelsregister und das Güterrechtsregister. Es fungiert somit auch als Registergericht. Außerdem ist das Grundbuchamt im Amtsgericht zu finden. Nur in Baden-Württemberg fungiert das Amtsgericht nicht als Grundbuchamt. Bei Problematiken in Grundbuchsachen oder in Registersachen sind entweder Richter oder auch Urkundenbeamte oder Rechtspfleger autorisiert, Entscheidungen zu treffen.
2006 | - | Februar | - | - | - | - |
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