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Amtsgericht (AG) Euskirchen – aktuelle Urteile / Adresse / Terminsvertreter

Nordrhein-Westfalen

Nachfolgend finden Sie 30 Entscheidungen vom Amtsgericht Euskirchen sowie die Adresse in Euskirchen (Nordrhein-Westfalen) und die Telefonnummer.

Kontaktdaten und Adresse

Amtsgericht Euskirchen

Anschrift

Kölner Straße 40 - 42
53879 Euskirchen

Telefon

02251 951-0

Fax

02251 951-1900

E-Mail

poststelle@ag-euskirchen.nrw.de

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Hinweis: Keine Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität der obigen Daten
Kurzinfo zum Amtsgericht Euskirchen
Amtsgericht Euskirchen

Das Amtsgericht in Euskirchen ist bei einem Großteil von rechtlichen Streitigkeiten Eingangsinstanz. Grundsätzlich dienen unter bestimmten Gegebenheiten Amtsgerichte in Deutschland bei rechtlichen Verfahren im Strafrecht und Zivilrecht als Eingangsinstanz. Den Amtsgerichten stehen zumeist Einzelrichter vor. Dem Amtsgericht übergeordnet ist das Landgericht und in der Folge das Oberlandesgericht sowie der BGH. Verhandelt werden vor dem Amtsgericht Euskirchen Rechtsstreite im Zivilrecht, wenn der Streitwert die Höhe von 5.000 Euro nicht übersteigt. Verfahren, deren Streitwert höher ist als 5.000 Euro, werden nicht vor dem Amtsgericht, sondern vor dem Landgericht verhandelt. Auch familienrechtliche Rechtsstreitigkeiten wie Unterhaltsstreitigkeiten, Scheidungen und sämtliche andere Familiensachen werden nicht abhängig vom Streitwert vor dem Amtsgericht in Euskirchen verhandelt. Des Weiteren ist das Gericht auch für Mietstreitigkeiten, also rechtlichen Unstimmigkeiten zwischen Vermieter und Mieter, verantwortlich.

Dreht es sich um eine Strafsache, die zu verhandeln ist, ist das Amtsgericht Eingangsinstanz, falls eine Gefängnisstrafe von weniger als 4 Jahren zu erwarten ist. Ist davon auszugehen, dass das Strafmaß 4 Jahre übersteigen wird, dient das LG als Eingangsinstanz. Ist bereits im Vorfeld erkennbar, dass dem Angeklagten Sicherheitsverwahrung oder die Einweisung in die Psychiatrie bevorsteht, dann dient das Amtsgericht ebenfalls nicht als Eingangsinstanz. Bei einer Verhandlung in einer Strafsache agiert ein einzelner Richter als Strafrichter. Bedingung hierfür ist, dass die Strafe 2 Jahre nicht überschreitet, nur eine Geldstrafe zu erwarten ist oder es sich um eine Privatklage handelt. Ist absehbar, dass der Beschuldigte eine höhere Strafe erhält, dann urteilt kein einzelner Richter, sondern es wird vielmehr ein Schöffengericht gebildet. Das Schöffengericht besteht aus einem Richter und zwei Schöffen. Ergeht vor dem Amtsgericht ein Urteil und geht eine der beteiligten Parteien in Revision, wird der Fall an die nächsthöhere Instanz weitergeleitet. Das gefällte Urteil wird hier überprüft. Handelt es sich bei dem Streitfall um eine zivilrechtliche Angelegenheit, dann erfolgt eine Berufung vor dem Landgericht. Bei Familiensachen oder Kindschaftssachen erfolgt die Revision vor dem OLG.

Weiterhin ist das Amtsgericht tätig als Vormundschaftsgericht, Vollstreckungsgericht und Nachlassgericht. Auch Zwangsverwaltungen, Zwangsversteigerungen und Insolvenzverfahren fallen in die Zuständigkeit des Amtsgerichts in der BRD. Aber das Amtsgericht in der BRD übernimmt noch weitere Aufgabenbereiche. Es ist außerdem Registergericht und somit zuständig für das Führen des Güterrechtsregisters, des Handelsregisters, des Vereinsregisters und des Genossenschaftsregisters. Außerdem ist das Grundbuchamt im Amtsgericht zu finden. Eine Ausnahme gilt hierbei für das Bundesland Baden-Württemberg. Entscheidungsbefugte in Grundbuch- oder Registersachen sind neben Richtern auch Urkundenbeamte oder Rechtspfleger.

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