Nachfolgend finden Sie Entscheidungen vom Amtsgericht Eutin sowie die Adresse in Eutin (Schleswig-Holstein) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Eutin Anschrift Jungfernstieg 3 Telefon 04521 705-6 Fax 04521 705-700 verwaltung@ag-eutin.landsh.de | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
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In Deutschland ist das Amtsgericht in den meisten Fällen die Eingangsinstanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Generell dienen in Deutschland die Amtsgerichte in Rechtsstreitigkeiten im Zivilrecht und Strafrecht unter bestimmten Bedingungen als zuständige Eingangsinstanz. Im Zivilprozess und in der ordentlichen Gerichtsbarkeit werden Entscheidungen vor dem Amtsgericht von einem Einzelrichter gefällt. Ihnen übergeordnet sind die LGs und OLGs sowie zuletzt der BGH. Vor dem Amtsgericht in Eutin verhandelt werden zivilrechtliche Angelegenheiten, deren Streitwert 5.000 Euro nicht übersteigt. Bei einem höheren Streitwert ist das LG die zuständige Eingangsinstanz. Auch familienrechtliche Rechtsstreitigkeiten wie Unterhaltsstreitigkeiten, Scheidungen und sämtliche andere Familiensachen werden unabhängig vom Streitwert vor dem Amtsgericht Eutin verhandelt. Und auch Mietstreitigkeiten fallen in den Zuständigkeitsbereich des Gerichts.
Weiterhin ist das Amtsgericht für Strafsachen verantwortlich, wenn nicht zu erwarten ist, dass eine Gefängnisstrafe ausgesprochen wird, die 4 Jahre übersteigt. Bei einem zu erwartenden Strafmaß, das 4 Jahre übersteigt, ist das LG Eingangsinstanz. Ist bereits im Vorfeld erkennbar, dass dem Beschuldigten Sicherheitsverwahrung oder die Einweisung in die Psychiatrie bevorsteht, dann dient das Amtsgericht ebenfalls nicht als Eingangsinstanz. Wird eine strafrechtliche Angelegenheit vor dem Amtsgericht verhandelt, dann fungiert ein Einzelrichter als sogenannter Strafrichter. Ein Einzelrichter fungiert dann als Strafrichter, wenn es sich um eine Privatklage handelt oder aber nur eine Gelstrafe bzw. eine Gefängnisstrafe, die unter 2 Jahren liegt, zu erwarten ist. Ist anzunehmen, dass eine Freiheitsstrafe verhängt wird, die zwischen 2 und vier Jahren liegt, dann wird ein sogenanntes Schöffengericht gebildet. Das Schöffengericht setzt sich zusammen aus einem Richter, der als Vorsitzender fungiert, und 2 Schöffen. Soll ein Urteil des Amtsgerichts angefochten werden, dann erfolgt die Berufung an einem Gericht der nächsthöheren Instanz. Das gefällte Urteil wird hier überprüft. Handelt es sich bei dem Streitfall um eine Zivilsache, dann erfolgt eine Berufung vor dem Landgericht. Handelt es sich um keinen Rechtsstreit aus dem Zivilrecht, sondern um eine Kindschaftssache oder Familiensache, fällt die Revision in die Verantwortung des Oberlandesgerichts.
Überdies fungiert das Amtsgericht als Nachlassgericht, Vormundschaftsgericht und Vollstreckungsgericht. Es ist daneben bei Insolvenzverfahren zuständiges Gericht als auch bei Zwangsverwaltungen und Zwangsversteigerungen. Neben der Verhandlung von Fällen im Zivilrecht und Strafrecht, kommen Amtsgerichten in der BRD normalerweise noch weitere Aufgaben zu. So fungiert das Amtsgericht auch als Registergericht. D.h. es ist für den Gerichtsbezirk verantwortlich für das Führen des Genossenschaftsregisters, Handelsregisters, Güterrechtsregisters und Vereinsregisters. Ebenso ist das Grundbuchamt im Normalfall in das Amtsgericht integriert. Lediglich in Baden-Württemberg fungiert das Amtsgericht nicht als Grundbuchamt. Bei Problematiken in Grundbuchsachen oder in Registersachen sind entweder Richter oder auch Rechtspfleger oder Urkundenbeamte befugt, Entscheidungen zu treffen.
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