Nachfolgend finden Sie 1 Entscheidungen vom Amtsgericht Forchheim sowie die Adresse in Forchheim (Bayern) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Forchheim Anschrift Kapellenstraße 15 Telefon 09191 710-0 Fax 09191 710-101 poststelle@ag-fo.bayern.de | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
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Bei dem Amtsgericht Forchheim handelt es sich um ein Gericht der ersten Instanz. Amtsgerichte dienen in der BRD als Eingangsinstanz für rechtliche Streitigkeiten im Zivilrecht und im Strafrecht. Den Amtsgerichten stehen zumeist Einzelrichter vor. Übergeordnete Instanz ist das LG. Es folgen das Oberlandesgericht und der Bundesgerichtshof. Zivilrechtliche Rechtsstreitigkeiten werden vor dem Amtsgericht Forchheim verhandelt, wenn der Streitwert unter 5.000 Euro liegt. Verfahren, deren Streitwert höher ist als 5000 EURO, werden nicht vor dem Amtsgericht, sondern vor dem Landgericht verhandelt. Ebenfalls vor dem Amtsgericht in Forchheim verhandelt werden, unabhängig vom Streitwert, familienrechtliche Verfahren wie Unterhaltsstreitigkeiten, Scheidungen und andere Familiensachen. Und auch Mietstreitigkeiten fallen in die Zuständigkeit des Gerichts.
Handelt es sich um eine Strafsache, die zu verhandeln ist, ist das Amtsgericht Eingangsinstanz, falls eine Gefängnisstrafe von unter 4 Jahren zu erwarten ist. Bei einem zu erwartenden Strafmaß, das 4 Jahre übersteigt, ist das Landgericht Eingangsinstanz. Ist bereits im Vorfeld deutlich, dass dem Angeklagten Sicherheitsverwahrung oder die Einweisung in die Psychiatrie droht, dann dient das Amtsgericht auch nicht als Eingangsinstanz. Bei einer Gerichtsverhandlung in einer strafrechtlichen Sache ist ein Einzelrichter als Strafrichter tätig. Ein Einzelrichter fungiert dann als Strafrichter, wenn es sich um eine Privatklage handelt oder aber nur eine Gelstrafe bzw. eine Freiheitsstrafe, die unter 2 Jahren liegt, zu erwarten ist. Ist anzunehmen, dass der Beklagte eine höhere Strafe erhält, dann urteilt kein Einzelrichter, sondern es wird vielmehr ein Schöffengericht gebildet. Das Schöffengericht besteht aus einem Richter und 2 Schöffen. Soll ein Urteil des Amtsgerichts angefochten werden, dann erfolgt die Revision an einem Gericht der nächsthöheren Instanz. Dort findet eine Überprüfung des Urteils statt. Wird eine Berufung in einer Zivilsache angestrebt, dann ist das Landgericht zuständig. Handelt es sich jedoch um eine Familiensache oder Kindschaftssache, dann ist das OLG anzurufen.
Überdies fungiert das Amtsgericht als Nachlassgericht, Vormundschaftsgericht und Vollstreckungsgericht. Auch Zwangsverwaltungen, Zwangsversteigerungen und Insolvenzverfahren fallen in den Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts in Deutschland. Neben allen diesen Zuständigkeiten kommen dem Gericht noch zusätzliche Aufgabenbereiche zu. Es ist weiterhin für das Führen zahlreicher Register zuständig wie das Genossenschaftsregister, das Vereinsregister, das Handelsregister und das Güterrechtsregister. Es fungiert damit auch als Registergericht. Außerdem ist das Grundbuchamt dem Amtsgericht zugehörig. Nur in Baden-Württemberg fungiert das Amtsgericht nicht als Grundbuchamt. Entscheidungsbefugte in Register- oder Grundbuchsachen sind neben Richtern auch Rechtspfleger sowie Urkundebeamte.
2010 | - | - | - | - | - | Juni |
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