Nachfolgend finden Sie Entscheidungen vom Amtsgericht Freyung sowie die Adresse in Freyung (Bayern) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Freyung Anschrift Geyersbergerstraße 1 Telefon 08551 970-0 Fax 08551 970-160 | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
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In der BRD existieren insgesamt 1109 Gerichte, 646 davon sind Amtsgerichte und eines dieser Amtsgerichte ist das Amtsgericht in Freyung. Amtsgerichte in Deutschland übernehmen eine Vielzahl an wichtigen Aufgaben. Im Instanzenzug steht das Amtsgericht an niedrigster Position und ist damit bei einer großen Vielzahl an Rechtskonflikten die Eingangsinstanz. Verhandelt werden vor den Amtsgerichten unter anderem Streitigkeiten aus dem Zivilrecht. In den Bereich des Zivilrechts fallen Rechtsstreitigkeiten zwischen zwei oder mehreren private Personen. Das Feld der zivilrechtlichen Rechtskonflikte ist breit gefächert und reicht von Familienangelegenheiten über Erbschaftsauseinandersetzungen und Mietstreitigkeiten hin zu Streitigkeiten aus Dienstverträgen oder Werkverträgen. Übersteigt der Streitwert 5.000 Euro ist das Landgericht zuständig. Aber nicht nur zivilrechtliche Rechtsstreitigkeiten, sondern auch strafrechtliche Fälle fallen in die Zuständigkeit des Amtsgerichts. Damit eine Strafsache vor dem Amtsgericht in Freyung verhandelt wird, muss zu erwarten sein, dass keine Haftstrafe, die länger als 4 Jahre dauert, angesetzt wird. Zudem muss schon im Vorfeld ausgeschlossen sein, dass der Beklagte in Sicherheitsverwahrung genommen wird oder in der Psychiatrie untergebracht wird.
Neben den genannten Bereichen sind auch Streitfälle in Familiensachen ein großer Aufgabenbereich mit dem das Amtsgericht Freyung betraut ist. Zu den Familiensachen zählen Scheidungen ebenso wie bestimmte Bereiche der elterlichen Sorge und des Umgangsrechts, Kindschaftssachen, Fragen bezüglich der Unterhaltspflicht, Verfahren den Versorgungsausgleich betreffend sowie Lebenspartnerschaftssachen, um nur einige Beispiele anzuführen. Wichtig ist es zu wissen, dass vor dem Amtsgericht in Freyung kein Zwang besteht, sich anwaltlich vertreten zu lassen. Ausgenommen sind hierbei Familiengerichtssachen. Hier müssen sich die Parteien anwaltlich vertreten lassen. Ein weiterer wichtiger Bereich des Amtsgerichts ist die Zwangsvollstreckung. Hier ist es das Vollstreckungsgericht, das Teil des Amtsgerichts ist, das sich mit den Aufgaben der Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen befasst. Das Vollstreckungsgericht ist ferner zuständig für die Zwangsverwaltung von Grundstücken und die Zwangsversteigerung.
Neben den aufgeführten Bereichen übernimmt das Amtsgericht auch Aufgaben der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Unter freiwilliger Gerichtsbarkeit versteht sich die Übernahme von bestimmten Angelegenheiten der Rechtspflege. Die amtsgerichtlichen Tätigkeiten im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit sind ebenfalls sehr umfangreich. Sie reichen von Grundbucheintragungen über Betreuungsangelegenheiten hin zum Erteilen eines Erbscheins. Überdies fallen auch das Urkundenwesen und Registersachen in die freiwillige Gerichtsbarkeit. Urteile aus dem Zivilrecht können mittels einer Berufung angegriffen werden. Im Falle einer Berufung erfolgt eine Überprüfung des Urteils durch ein Gericht einer höheren Instanz, also dem LG oder unter besonderen Voraussetzungen dem OLG. Eine Berufung bei Urteilen im Zivilrecht ist allerdings nur dann möglich, wenn der Beschwerdewert höher ist als 600 Euro. Oder aber die Berufung wurde explizit zugelassen. Das kann z.B. der Fall sein, wenn dem Urteil eine grundlegende Bedeutung zugesprochen wird. Bei Strafrechtsurteilen, die vom Amtsgericht erlassen wurden, kann im Regelfall stets eine Berufung erfolgen.
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