Nachfolgend finden Sie 6 Entscheidungen vom Amtsgericht Fürstenfeldbruck sowie die Adresse in Fürstenfeldbruck (Bayern) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Fürstenfeldbruck Anschrift Stadelbergerstraße 5 Telefon 08141 511-0 Fax 08141 511-133 poststelle@ag-ffb.bayern.de | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
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Das Amtsgericht Fürstenfeldbruck ist eines von 646 Amtsgerichten in der BRD. In Deutschland erfüllen die Amtsgerichte eine große Vielzahl an Aufgaben. Sie fungieren als Eingangsinstanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Verhandelt werden vor den Amtsgerichten u.a. Streitigkeiten aus dem Zivilrecht. In den Bereich des Zivilrechts fallen Rechtsstreitigkeiten zwischen zwei oder mehreren Privatpersonen. Als Beispiele für Streitigkeiten im Zivilrecht können genannt werden Familiensachen, Mietstreitigkeiten oder auch Erbschaftsauseinandersetzungen. Voraussetzung, dass diese rechtlichen Auseinandersetzungen in die Zuständigkeit des Amtsgerichts fallen, ist, dass der Streitwert unter 5.000 Euro liegt. Bei einem Streitwert über 5,000 Euro ist das LG zuständig. Und auch Strafsachen werden vor dem Amtsgericht in Fürstenfeldbruck verhandelt. Damit eine Strafsache vor dem Amtsgericht in Fürstenfeldbruck verhandelt wird, muss zu erwarten sein, dass keine Haftstrafe, die länger als vier Jahre dauert, angesetzt wird. Zudem darf nicht zu erwarten sein, dass eine Sicherheitsverwahrung oder eine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik angeordnet wird.
Und auch für die Verhandlung von Familiensachen ist das Amtsgericht in Fürstenfeldbruck verantwortlich. Zu den Familiensachen zählen z.B. Kindschaftssachen ebenso wie Scheidungen, Streitigkeiten bezüglich der Unterhaltspflicht oder auch Lebenspartnerschaftssachen. Grundsätzlich besteht vor dem Amtsgericht in Fürstenfeldbruck kein Anwaltszwang. Familiengerichtssachen werden dabei jedoch anders behandelt. Hier besteht ein Anwaltszwang. Auch für die Zwangsvollstreckung ist das Amtsgericht verantwortlich. Zwangsvollstreckungsaufgaben werden vom Vollstreckungsgericht, das sich als Teil des Amtsgerichts versteht, ausgeführt. Dem Vollstreckungsgericht obliegt hierbei ebenfalls die Zwangsversteigerung oder die Zwangsverwaltung von Grundstücken.
Doch dem Amtsgericht kommen noch zusätzliche Aufgaben zu, sprich es übernimmt außerdem Aufgaben der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Bei der freiwilligen Gerichtsbarkeit handelt es sich um ein staatlich geregeltes Verfahren bestimmte privatrechtliche Angelegenheiten betreffend. Auch die Aufgaben, die das Amtsgericht im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit übernimmt, sind vielfältig. Zu nennen sind hierbei z.B. die Eintragung ins Grundbuch oder auch der Erlass von Betreuung. Auch das Urkundenwesen sowie Registersachen fallen in die freiwillige Gerichtsbarkeit und werden vom Amtsgericht betreut. Vom Amtsgericht erlassene zivilrechtliche Urteile können im Rahmen einer Berufung angegriffen werden. Kommt es zu einer Berufung, wird das Urteil von einem Gericht einer übergeordneten Instanz überprüft. Eine Berufung bei Urteilen im Zivilrecht ist allerdings nur dann eine Option, wenn der Beschwerdewert höher ist als 600 Euro. Oder aber die Berufung wurde explizit zugelassen. Hat ein Urteil z.B. grundlegende Bedeutung, dann ist dies ein Grund, weshalb eine Berufung im Zivilrecht explizit zugelassen wird. Bei Strafrechtsurteilen, die vom Amtsgericht erlassen wurden, kann in der Regel stets eine Berufung erfolgen.
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