Nachfolgend finden Sie Entscheidungen vom Amtsgericht Fürth sowie die Adresse in Fürth (Bayern) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Fürth Anschrift Bäumenstraße 32 Telefon 0911 7438-0 Fax 0911 7438-199 poststelle@ag-fue.bayern.de | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
|
In Deutschland ist das Amtsgericht in den meisten Fällen die Eingangsinstanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Grundsätzlich dienen unter bestimmten Gegebenheiten Amtsgerichte in der BRD bei Rechtsstreitigkeiten im Zivilrecht und Strafrecht als Eingangsinstanz. Den Amtsgerichten stehen in der Regel Einzelrichter vor. Übergeordnete Instanz ist das LG. Es folgen das Oberlandesgericht und der Bundesgerichtshof. Verhandelt werden vor dem Amtsgericht in Fürth Streitigkeiten im Zivilrecht, wenn der Streitwert die Höhe von 5000 EURO nicht übersteigt. Liegt der Streitwert über 5000 EURO, dann ist das Landgericht zuständig. Ferner werden Familiensachen wie Unterhaltssachen, Scheidungen etc. vor dem Amtsgericht Fürth verhandelt und das unabhängig vom Streitwert. Und ebenfalls Mietstreitigkeiten fallen in den Zuständigkeitsbereich des Gerichts.
Weiterhin ist das Amtsgericht für Strafsachen verantwortlich, wenn nicht zu erwarten ist, dass eine Gefängnisstrafe ausgesprochen wird, die 4 Jahre übersteigt. Bei einem zu erwartenden Strafmaß, das 4 Jahre übersteigt, ist das LG Eingangsinstanz. Ist anzunehmen, dass der Beklagte in eine psychiatrische Klinik eingewiesen wird oder eine Sicherheitsverwahrung ansteht, dann ist ebenso ein Gericht in einer höheren Instanz verantwortlich. Bei einer Gerichtsverhandlung in einer strafrechtlichen Sache ist ein Einzelrichter als Strafrichter tätig. Ein Einzelrichter agiert dann als Strafrichter, wenn es sich um eine Privatklage handelt oder aber nur eine Gelstrafe beziehungsweise eine Freiheitsstrafe, die unter 2 Jahren liegt, zu erwarten ist. Kann davon ausgegangen werden, dass ein höheres Strafmaß angesetzt wird, dann urteilt kein Einzelrichter, sondern es wird ein Schöffengericht gebildet. Das Schöffengericht besteht aus einem Richter und zwei Schöffen. Ergeht vor dem Amtsgericht ein Urteil und geht eine der beteiligten Parteien in Revision, wird der Fall an die nächsthöhere Instanz weitergeleitet. Dort findet eine Überprüfung des Urteils statt. Wird eine Revision in einer zivilrechtlichen Angelegenheit angestrebt, dann ist das Landgericht die verantwortliche Gerichtsbarkeit. Handelt es sich um keine Angelegenheit aus dem Zivilrecht, sondern um eine Kindschaftssache oder Familiensache, fällt die Revision in die Verantwortung des Oberlandesgerichts.
Über dies hinaus fungiert das Amtsgericht als Vormundschaftsgericht, Nachlassgericht und Vollstreckungsgericht. Auch Zwangsverwaltungen, Zwangsversteigerungen und Insolvenzverfahren fallen in den Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts in Deutschland. Aber das Amtsgericht in Deutschland übernimmt noch zusätzliche Aufgaben. Es ist weiterhin für das Führen zahlreicher Register verantwortlich wie das Genossenschaftsregister, das Vereinsregister, das Güterrechtsregister und das Handelsregister. Es fungiert somit auch als Registergericht. Des Weiteren ist das Grundbuchamt dem Amtsgericht zugehörig. Eine Ausnahme stellt hier das Bundesland Baden-Württemberg dar. Bei Problematiken in Grundbuchangelegenheiten oder in Registersachen sind entweder Richter oder auch Rechtspfleger oder Urkundenbeamte befugt, Entscheidungen zu treffen.
© 2003-2024 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.