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Amtsgericht (AG) Gernsbach – aktuelle Urteile / Adresse / Terminsvertreter

Baden-Württemberg

Nachfolgend finden Sie Entscheidungen vom Amtsgericht Gernsbach sowie die Adresse in Gernsbach (Baden-Württemberg) und die Telefonnummer.

Kontaktdaten und Adresse

Amtsgericht Gernsbach

Anschrift

Hauptstraße 44
76593 Gernsbach

Telefon

07224 99570

Fax

07224 995710

E-Mail

poststelle@aggernsbach.justiz.bwl.de

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Kurzinfo zum Amtsgericht Gernsbach
Amtsgericht Gernsbach

In Deutschland gibt es insgesamt 1109 Gerichte, 646 hiervon sind Amtsgerichte und eines dieser Amtsgerichte ist das Amtsgericht Gernsbach. Den Amtsgerichten kommen in Deutschland bedeutende Obliegenheiten zu. Im Instanzenzug steht das Amtsgericht an niedrigster Position und ist damit bei einer großen Vielzahl an Rechtskonflikten die Eingangsinstanz. Unter anderem ist das Amtsgericht für die Klärung zivilrechtlicher Streitigkeiten zuständig. Kommt es zu einem Rechtsstreit zwischen zwei oder mehreren privaten Personen, dann fällt dies in den Bereich des Zivilrechts. Jedoch ist das Amtsgericht bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen nur zuständig, wenn der Streitwert unter 5.000 Euro liegt. Sollte der Streitwert über 5000 Euro liegen, so ist das Landgericht anzurufen. Und auch Strafsachen werden vor dem Amtsgericht in Gernsbach verhandelt. Das Amtsgericht in Gernsbach ist jedoch nur zuständig, wenn davon auszugehen ist, dass die zu erwartende Strafe unter 4 Jahren liegt. Darüber hinaus darf nicht davon auszugehen sein, dass der Angeklagte in Sicherheitsverwahrung genommen oder in eine psychiatrische Klinik eingewiesen wird.

Und auch für die Verhandlung von Familiensachen ist das Amtsgericht Gernsbach verantwortlich. Unter Familiensachen verstehen sich Ehescheidungen ebenso wie z.B. Konflikte bezüglich der Unterhaltspflicht, dem Umgangsrecht oder auch Kindschaftssachen im Allgemeinen. Lebenspartnerschaftssachen und Konflikte in Bezug auf den Versorgungsausgleich fallen ebenfalls in diese Rubrik. Grundsätzlich besteht vor dem Amtsgericht Gernsbach kein Anwaltszwang. Eine Ausnahme stellen Familiengerichtssachen dar. Hier müssen sich die Parteien anwaltlich vertreten lassen. Ein weiterer wichtiger Bereich des Amtsgerichts ist die Zwangsvollstreckung. Zwangsvollstreckungsaufgaben werden vom Vollstreckungsgericht, das sich als Teil des Amtsgerichts versteht, übernommen. Dem Vollstreckungsgericht obliegt hierbei auch die Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung.

Ein weiterer Bereich, für den sich das Amtsgericht zuständig zeigt, ist die Übernahme von Aufgaben aus der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Unter freiwilliger Gerichtsbarkeit versteht sich die Übernahme von bestimmten Angelegenheiten der Rechtspflege. Die amtsgerichtlichen Tätigkeiten im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit sind ebenfalls sehr umfangreich. Sie reichen von Grundbucheintragungen über Betreuungsangelegenheiten hin zum Erteilen eines Erbscheins. Registersachen und das Urkundenwesen sind weitere Tätigkeitsfelder aus dem Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die dem Amtsgericht obliegen. Urteile aus dem Zivilrecht können mit Hilfe einer Berufung angefochten werden. Im Falle einer Berufung wird dann das im Instanzenzug nächsthöhere Gericht - damit Landgericht oder Oberlandesgericht - das ergangene Urteil des Amtsgerichts überprüfen. Eine Berufung bei zivilrechtlichen Urteilen ist allerdings nur dann möglich, wenn der Beschwerdewert höher ist als 600 Euro. Oder aber die Berufung wurde explizit zugelassen. Das kann z.B. der Fall sein, wenn dem Urteil eine grundlegende Bedeutung zugesprochen wird. Bei Urteilen im Strafrecht, die vom Amtsgericht gefällt wurden, kann grundsätzlich Berufung oder Revision eingelegt werden.


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Klaus Bloedt-Werner   Hauptstr. 20, 76593 Gernsbach
 



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Christian Wagner   Hans-Thoma-Straße 26 , 76593 Gernsbach
 
Fachanwalt für: Sozialrecht


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