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Amtsgericht (AG) Schweinfurt – aktuelle Urteile / Adresse / Terminsvertreter

Bayern

Nachfolgend finden Sie 4 Entscheidungen vom Amtsgericht Schweinfurt sowie die Adresse in Schweinfurt (Bayern) und die Telefonnummer.

Kontaktdaten und Adresse

Amtsgericht Schweinfurt

Anschrift

Rüfferstraße 1
97421 Schweinfurt

Telefon

09721 542-0

Fax

09721 542-190

E-Mail

poststelle@ag-sw.bayern.de

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Hinweis: Keine Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität der obigen Daten
Kurzinfo zum Amtsgericht Schweinfurt
Amtsgericht Schweinfurt

Bei dem Amtsgericht in Schweinfurt handelt es sich um ein Gericht der ersten Instanz. Grundsätzlich dienen unter bestimmten Voraussetzungen Amtsgerichte in der BRD bei Rechtsstreitigkeiten im Zivilrecht und Strafrecht als Eingangsinstanz. Sie sind regulär mit einem Einzelrichter besetzt. Dem Amtsgericht übergeordnet ist das Landgericht und in der Folge das OLG sowie der BGH. Verhandelt werden vor dem Amtsgericht in Schweinfurt Rechtsstreite im Zivilrecht, wenn der Streitwert die Marke von 5.000 Euro nicht übersteigt. Liegt der Streitwert über 5000 EURO, dann ist das Landgericht zuständig. Ferner werden Familiensachen wie Scheidungen, Unterhaltsstreitigkeiten etc. vor dem Amtsgericht in Schweinfurt verhandelt und dies nicht abhängig vom Streitwert. Mietstreitigkeiten werden ebenso vor dem Amtsgericht verhandelt.

Weiterhin ist das Amtsgericht für Strafsachen zuständig, wenn nicht zu erwarten ist, dass eine Gefängnisstrafe ausgesprochen wird, die 4 Jahre übersteigt. Ist die zu erwartende Strafe höher als 4 Jahre, dann dient auch hier in den der Regel das Landgericht als Eingangsinstanz. Auch wenn abzusehen ist, dass den Beklagten eine Sicherheitsverwahrung droht oder die Einweisung in eine psychiatrische Klinik zu erwarten hat, ist das Amtsgericht nicht die Eingangsinstanz. Bei einer Verhandlung in einer strafrechtlichen Sache ist ein Einzelrichter als Strafrichter tätig. Ein Einzelrichter agiert dann als Strafrichter, wenn es sich um eine Privatklage handelt oder aber nur eine Gelstrafe beziehungsweise eine Freiheitsstrafe, die unter 2 Jahren liegt, zu erwarten ist. Kann davon ausgegangen werden, dass eine höhere Strafe angesetzt wird, dann urteilt kein einzelner Richter, sondern es wird ein Schöffengericht gebildet. Das Schöffengericht setzt sich zusammen aus einem Richter, der als Vorsitzender fungiert, und 2 Schöffen. Ergeht vor dem Amtsgericht ein Urteil und geht eine der beteiligten Parteien in Revision, wird der Fall an die nächsthöhere Instanz übergeben. Dort findet eine Überprüfung des Urteils statt. Handelt es sich bei dem Rechtsstreit um eine zivilrechtliche Angelegenheit, dann erfolgt eine Revision vor dem LG. Handelt es sich um keinen Rechtsstreit aus dem Zivilrecht, sondern um eine Familiensache oder Kindschaftssache, fällt die Revision in die Verantwortung des Oberlandesgerichts.

Das Amtsgericht ist ferner tätig als Nachlassgericht, Vormundschaftsgericht und Vollstreckungsgericht. Es ist zuständig bei Insolvenzverfahren und in Verfahren der Zwangsversteigerung und Zwangsvollstreckung. Aber das Amtsgericht in Deutschland übernimmt noch weitere Aufgaben. Es ist weiterhin für das Führen etlicher Register verantwortlich wie das Genossenschaftsregister, das Vereinsregister, das Handelsregister und das Güterrechtsregister. Es fungiert somit auch als Registergericht. Ebenso ist das Grundbuchamt in aller Regel in das Amtsgericht integriert. Nur in Baden-Württemberg fungiert das Amtsgericht nicht als Grundbuchamt. Müssen Entscheidungen gefällt werden, welche Registersachen oder Grundbuchangelegenheiten betreffen, werden diese entweder von einem Richter entschieden oder aber von Rechtspflegern bzw. Urkundenbeamten.

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