Nachfolgend finden Sie Entscheidungen vom Amtsgericht Görlitz sowie die Adresse in Görlitz (Sachsen) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Görlitz Anschrift Postplatz 18 Telefon 03581 469-0 Fax 03581 469-1919 verwaltung-p@aggr.justiz.sachsen.de | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
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Bei vielen Rechtsverfahren ist das Amtsgericht in Görlitz als Eingangsinstanz verantwortlich. Grundsätzlich dienen unter bestimmten Gegebenheiten Amtsgerichte in der BRD bei rechtlichen Verfahren im Strafrecht und Zivilrecht als Eingangsinstanz. Sie sind regulär mit einem Einzelrichter besetzt. Ihnen übergeordnet sind die Landgerichte und OLGs und zuletzt der Bundesgerichtshof. Vor dem Amtsgericht in Görlitz verhandelt werden zivilrechtliche Streitigkeiten, deren Streitwert 5.000 Euro nicht übersteigt. Bei einem höheren Streitwert ist das Landgericht die verantwortliche Eingangsinstanz. Ferner werden Familiensachen wie Unterhaltssachen, Scheidungen etc. vor dem Amtsgericht in Görlitz verhandelt und das unabhängig vom Streitwert. Und auch Mietstreitigkeiten fallen in die Zuständigkeit des Gerichts.
Außerdem ist das Amtsgericht für Strafsachen zuständig, wenn nicht zu erwarten ist, dass eine Gefängnisstrafe ausgesprochen wird, die 4 Jahre übersteigt. Ist die zu erwartende Strafe höher als 4 Jahre, dann dient auch hier in den meisten Fällen das Landgericht als Eingangsinstanz. Ist bereits im Vorfeld erkennbar, dass dem Angeklagten Sicherheitsverwahrung oder die Einweisung in die Psychiatrie bevorsteht, dann dient das Amtsgericht ebenfalls nicht als Eingangsinstanz. Bei einer Gerichtsverhandlung in einer Strafsache ist ein Einzelrichter als Strafrichter tätig. Ein Einzelrichter fungiert dann als Strafrichter, wenn es sich um eine Privatklage handelt oder aber nur eine Gelstrafe bzw. eine Gefängnisstrafe, die unter 2 Jahren liegt, zu erwarten ist. Ist absehbar, dass eine Freiheitsstrafe verhängt wird, die zwischen 2 und vier Jahren liegt, dann wird ein sogenanntes Schöffengericht gebildet. Das Schöffengericht setzt sich aus zwei Schöffen und einem Richter, der als Vorsitzender fungiert, zusammen. Soll ein vom Amtsgericht gefälltes Urteil durch eine Revision angefochten werden, dann ist ein Gericht der nächsthöheren Instanz zuständig. Das gefällte Urteil wird hier überprüft. Handelt es sich bei dem Streitfall um eine zivilrechtliche Angelegenheit, dann erfolgt eine Berufung vor dem Landgericht. Bei Familiensachen oder Kindschaftssachen erfolgt die Revision vor dem OLG.
Das Amtsgericht ist ferner tätig als Vormundschaftsgericht, Nachlassgericht und Vollstreckungsgericht. Es ist daneben bei Insolvenzverfahren zuständiges Gericht als auch bei Zwangsversteigerungen und Zwangsverwaltungen. Neben der Verhandlung von Fällen im Zivilrecht und Strafrecht, kommen Amtsgerichten in der BRD normalerweise noch weitere Aufgaben zu. Es ist überdies hinaus für das Führen zahlreicher Register verantwortlich wie das Genossenschaftsregister, das Vereinsregister, das Güterrechtsregister und das Handelsregister. Es fungiert damit auch als Registergericht. Ebenso ist das Grundbuchamt in aller Regel in das Amtsgericht integriert. Eine Ausnahme gilt hierbei für das Bundesland Baden-Württemberg. Entscheidungsbefugte in Grundbuch- oder Registersachen sind neben Richtern auch Rechtspfleger sowie Urkundebeamte.
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