Nachfolgend finden Sie Entscheidungen vom Amtsgericht Goslar sowie die Adresse in Goslar (Niedersachsen) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Goslar Anschrift Hoher Weg 9 Telefon 05321 705-0 Fax 05321 705-210 aggs-poststelle@justiz.niedersachsen.de | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
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Amtsgerichte stehen auf der niedrigsten Stufe des Gerichtsaufbaus in der BRD. Insgesamt gibt es 646 Amtsgerichte, eines dieser Gerichte ist das Amtsgericht Goslar. Amtsgerichte in der BRD übernehmen eine Fülle an bedeutenden Aufgaben. Im Instanzenzug steht das Amtsgericht an unterster Position und ist somit bei einer großen Vielzahl an Rechtstreitigkeiten die Eingangsinstanz. Unter anderem ist das Amtsgericht für die Klärung zivilrechtlicher Auseinandersetzungen zuständig. Darunter versteht man rechtliche Streitigkeiten zwischen zwei oder mehreren Privatpersonen. Zivilrechtliche Stretigkeiten können beispielsweise sein Erbstreitigkeiten, Familiensachen, Mietstreitigkeiten oder auch Streitigkeiten aus Dienst- oder Werkverträgen. Bei einem Streitwert höher als 5,000 Euro ist das Landgericht zuständig. Ferner ist das Amtsgericht für Angelegenheiten aus dem Strafrecht zuständig. Damit eine Strafsache vor dem Amtsgericht Goslar verhandelt wird, muss zu erwarten sein, dass keine Freiheitsstrafe, die länger als 4 Jahre dauert, angesetzt wird. Außerdem muss bereits im Vorfeld ausgeschlossen sein, dass der Beklagte in Sicherheitsverwahrung genommen wird oder in einer psychiatrischen Klinik untergebracht wird.
Und auch für die Verhandlung von Familiensachen ist das Amtsgericht Goslar zuständig. Unter Familiensachen verstehen sich Ehescheidungen ebenso wie z.B. Auseinandersetzungen bezüglich der Unterhaltspflicht, dem Umgangsrecht oder auch Kindschaftssachen im Allgemeinen. Lebenspartnerschaftssachen und Konflikte in Bezug auf den Versorgungsausgleich fallen ebenfalls in diesen Bereich. Grundsätzlich besteht vor dem Amtsgericht Goslar kein Anwaltszwang. Familiengerichtssachen werden dabei allerdings anders behandelt. Bei Familiengerichtssachen muss eine anwaltliche Vertretung erfolgen. Auch für die Zwangsvollstreckung ist das Amtsgericht zuständig. Zwangsvollstreckungsaufgaben werden vom Vollstreckungsgericht, das sich als Teil des Amtsgerichts versteht, übernommen. Das Vollstreckungsgericht ist auch zuständig für die Zwangsverwaltung von Grundstücken und die Zwangsversteigerung.
Doch dem Amtsgericht kommen noch weitere Aufgaben zu, sprich es übernimmt ebenfalls Aufgaben der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Bei der freiwilligen Gerichtsbarkeit handelt es sich um ein staatlich geregeltes Verfahren bestimmte privatrechtliche Angelegenheiten betreffend. Auch die Aufgaben, die das Amtsgericht im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit übernimmt, sind vielseitig. Zu nennen sind hierbei zum Beispiel die Eintragung ins Grundbuch oder auch der Erlass von Betreuung. Darüber hinaus fallen auch das Urkundenwesen und Registersachen in die freiwillige Gerichtsbarkeit. Urteile aus dem Zivilrecht können mittels einer Berufung angefochten werden. Kommt es zu einer Berufung, wird das Urteil von einem Gericht einer höheren Instanz überprüft. Betont muss werden, dass eine Berufung im Zivilrecht nur eine Option ist, wenn diese explizit zugelassen wurde oder aber wenn der Beschwerdewert 600 Euro übersteigt. Eine Berufung kann z.B. dann explizit zugelassen werden, wenn das Urteil von grundlegender Bedeutung ist. Bei Urteilen im Strafrecht, die vom Amtsgericht gefällt wurden, kann grundsätzlich Berufung oder Revision eingelegt werden.
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