Nachfolgend finden Sie 1 Entscheidungen vom Amtsgericht Greifswald sowie die Adresse in Greifswald (Mecklenburg-Vorpommern) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Greifswald Anschrift Lange Straße 2 a Telefon 03834 795-0 Fax 03834 795-230, -231, -232, -233, -234 verwaltung@ag-greifswald.mv-justiz.de | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
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In Deutschland existieren insgesamt 1109 Gerichte, 646 davon sind Amtsgerichte und eines dieser Amtsgerichte ist das Amtsgericht in Greifswald. In Deutschland erfüllen die Amtsgerichte eine große Vielzahl an Aufgaben. Im Instanzenzug steht das Amtsgericht an niedrigster Position und ist damit bei einer immensen Vielzahl an Rechtstreitigkeiten die Eingangsinstanz. Verhandelt werden vor den Amtsgerichten unter anderem Rechtsstreitigkeiten aus dem Zivilrecht. Darunter versteht man Rechtsstreitigkeiten zwischen zwei oder mehreren privaten Personen. Das Feld der zivilrechtlichen Auseinandersetzungen ist groß und reicht von Erbstreitigkeiten über Familienstreitigkeiten und Mietstreitigkeiten hin zu Streitigkeiten aus Werkverträgen oder Dienstverträgen. Sollte der Streitwert über 5,000 Euro liegen, so ist das Landgericht anzurufen. Ferner ist das Amtsgericht für Fälle aus dem Strafrecht zuständig. Das Amtsgericht Greifswald ist allerdings nur verantwortlich, wenn davon auszugehen ist, dass das zu erwartende Strafmaß unter 4 Jahren liegt. Ferner darf nicht zu erwarten sein, dass eine Sicherheitsverwahrung oder eine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik angeordnet wird.
Neben den genannten Bereichen sind auch Rechtskonflikte in Familiensachen ein großer Aufgabenbereich mit dem das Amtsgericht Greifswald betraut ist. Zu den Familiensachen zählen beispielsweise Kindschaftssachen ebenso wie Ehescheidungen, Streitigkeiten in Bezug auf die Unterhaltspflicht oder auch Lebenspartnerschaftssachen. Grundsätzlich besteht vor dem Amtsgericht Greifswald kein Anwaltszwang. Familiengerichtssachen werden hierbei allerdings anders gehandhabt. Hier besteht ein Anwaltszwang. Ein weiterer bedeutender Bereich des Amtsgerichts ist die Zwangsvollstreckung. In diesem Bereich ist es das Vollstreckungsgericht als Teil des Amtsgerichts, das Aufgaben der Zwangsvollstreckung übernimmt. Das Vollstreckungsgericht ist ferner verantwortlich für die Zwangsverwaltung von Grundstücken und die Zwangsversteigerung.
Doch dem Amtsgericht kommen noch zusätzliche Aufgaben zu, sprich es übernimmt außerdem Aufgaben der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Unter dem Terminus freiwillige Gerichtsbarkeit versteht man, dass bestimmte Angelegenheiten der Rechtspflege übernommen werden. Auch die Aufgaben, die das Amtsgericht im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit übernimmt, sind vielfältig. Zu nennen sind hierbei zum Beispiel die Eintragung ins Grundbuch oder auch der Erlass von Betreuung. Auch das Urkundenwesen sowie Registersachen fallen in die freiwillige Gerichtsbarkeit und werden vom Amtsgericht betreut. Urteile aus dem Zivilrecht können mittels einer Berufung angegriffen werden. Im Falle einer Berufung wird dann das im Instanzenzug nächsthöhere Gericht - damit Landgericht oder Oberlandesgericht - das ergangene Urteil des Amtsgerichts überprüfen. Eine Berufung bei zivilrechtlichen Urteilen ist allerdings nur dann möglich, wenn der Beschwerdewert höher ist als 600 Euro. Oder aber die Berufung wurde explizit zugelassen. Das kann z.B. der Fall sein, wenn dem Urteil eine grundlegende Bedeutung zugesprochen wird. Bei strafrechtlichen Urteilen, die vom Amtsgericht erlassen wurden, kann in der Regel immer eine Berufung erfolgen.
2015 | - | - | - | - | - | Juni |
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