Nachfolgend finden Sie 3 Entscheidungen vom Amtsgericht Groß-Gerau sowie die Adresse in Groß-Gerau (Hessen) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Groß-Gerau Anschrift Europaring 11 - 13 Telefon 06152 170-02 Fax 06152 53536 verwaltung@ag-grossgerau.justiz.hessen.de | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
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Insgesamt existieren in Deutschland 1109 Gerichte, hiervon sind 646 Amtsgerichte. Eines dieser Amtsgerichte ist das Amtsgericht in Groß-Gerau. In Deutschland erfüllen die Amtsgerichte eine große Vielzahl an Aufgaben. Im Instanzenzug steht das Amtsgericht an unterster Position und ist somit bei einer großen Vielzahl an Rechtstreitigkeiten die Eingangsinstanz. Unter anderem ist das Amtsgericht für die Verhandlung zivilrechtlicher Auseinandersetzungen zuständig. Kommt es zu einem rechtlichen Konflikt zwischen zwei oder mehreren Privatpersonen, dann fällt dies in den Bereich des Zivilrechts. Als Beispiele für Streitigkeiten im Zivilrecht können angeführt werden Mietstreitigkeiten, Familiensachen oder auch Erbschaftsauseinandersetzungen. Voraussetzung, dass rechtliche Konflikte in die Zuständigkeit des Amtsgerichts fallen, ist, dass der Streitwert unter 5.000 Euro liegt. Übersteigt der Streitwert 5.000 Euro ist das LG zuständig. Und auch Strafsachen werden vor dem Amtsgericht Groß-Gerau verhandelt. Voraussetzung, dass eine Strafsache vor dem Amtsgericht in Groß-Gerau verhandelt wird, ist, dass keine Freiheitsstrafe von mehr als 4 Jahren erwartet werden kann. Darüber hinaus darf nicht anzunehmen sein, dass der Angeklagte in Sicherheitsverwahrung genommen oder in einer Psychiatrie untergebracht wird.
Und auch für die Verhandlung von Familiensachen ist das Amtsgericht Groß-Gerau verantwortlich. Zu den Familiensachen gehören Scheidungen ebenso wie bestimmte Bereiche des Umgangsrechts und der elterlichen Sorge, Kindschaftssachen, Fragen bezüglich der Unterhaltspflicht, Versorgungsausgleichsangelegenheiten sowie Lebenspartnerschaftssachen, um nur einige Beispiele zu nennen. Grundsätzlich besteht vor dem Amtsgericht in Groß-Gerau kein Anwaltszwang. Ausgenommen sind dabei Familiengerichtssachen. Hier besteht ein Anwaltszwang. Ein weiterer bedeutender Bereich des Amtsgerichts ist die Zwangsvollstreckung. Hier ist es das Vollstreckungsgericht, das Teil des Amtsgerichts ist, das sich mit den Zwangsvollstreckungsaufgaben in das bewegliche Vermögen befasst. Dem Vollstreckungsgericht obliegt hierbei auch die Zwangsversteigerung oder die Zwangsverwaltung von Grundstücken.
Neben den aufgeführten Bereichen übernimmt das Amtsgericht zudem Aufgaben der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Bei der freiwilligen Gerichtsbarkeit handelt es sich um ein staatlich geregeltes Verfahren bestimmte privatrechtliche Angelegenheiten betreffend. Auch die Aufgaben, die das Amtsgericht im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit übernimmt, sind vielfältig. Anzuführen sind hierbei z.B. die Eintragung ins Grundbuch oder auch der Erlass von Betreuung. Auch das Urkundenwesen sowie Registersachen fallen in die freiwillige Gerichtsbarkeit und werden vom Amtsgericht übernommen. Urteile aus dem Zivilrecht können mittels einer Berufung angefochten werden. Im Falle einer Berufung wird dann das im Instanzenzug übergeordnete Gericht - somit LG oder Oberlandesgericht - das ergangene Urteil des Amtsgerichts überprüfen. Eine Berufung bei Urteilen im Zivilrecht ist allerdings nur dann eine Option, wenn der Beschwerdewert höher ist als 600 Euro. Oder aber die Berufung wurde explizit zugelassen. Eine Berufung kann z.B. dann explizit zugelassen werden, wenn das Urteil von grundlegender Bedeutung ist. Vom Amtsgericht gefällte strafrechtliche Urteile können grundsätzlich durch eine Berufung angefochten werden.
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