Nachfolgend finden Sie Entscheidungen vom Amtsgericht Güstrow sowie die Adresse in Güstrow (Mecklenburg-Vorpommern) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Güstrow Anschrift Franz-Parr-Platz 2 a Telefon 03843 771-0 Fax 03843 771-140 verwaltung@ag-guestrow.mv-justiz.de | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
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In Deutschland gibt es 646 Amtsgerichte. Eines dieser Gerichte ist das Amtsgericht in Güstrow. Den Amtsgerichten kommen in Deutschland bedeutende Aufgaben zu. Sie fungieren als Eingangsinstanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Verhandelt werden vor den Amtsgerichten unter anderem Rechtsstreitigkeiten aus dem Zivilrecht. In den Bereich des Zivilrechts fallen rechtliche Auseinandersetzungen zwischen zwei oder mehreren private Personen. Als Beispiele für Streitigkeiten im Zivilrecht können genannt werden Familiensachen, Mietstreitigkeiten oder auch Erbschaftsauseinandersetzungen. Bedingung, dass diese rechtlichen Auseinandersetzungen in die Zuständigkeit des Amtsgerichts fallen, ist, dass der Streitwert unter 5.000 Euro liegt. Übersteigt der Streitwert 5.000 Euro ist das Landgericht zuständig. Und auch Strafsachen werden vor dem Amtsgericht Güstrow verhandelt. Das Amtsgericht in Güstrow ist allerdings nur verantwortlich, wenn anzunehmen ist, dass die zu erwartende Strafe unter 4 Jahren liegt. Zudem muss schon im Vorfeld ausgeschlossen sein, dass der Angeklagte in Sicherheitsverwahrung genommen wird oder in der Psychiatrie untergebracht wird.
Und auch für die Verhandlung von Familiensachen ist das Amtsgericht Güstrow verantwortlich. Unter Familiensachen verstehen sich Ehescheidungen ebenso wie z.B. Konflikte bezüglich der Unterhaltspflicht, dem Umgangsrecht oder auch Kindschaftssachen im Allgemeinen. Lebenspartnerschaftssachen und Streitigkeiten in Bezug auf den Versorgungsausgleich fallen ebenfalls in diese Rubrik. Grundsätzlich besteht vor dem Amtsgericht Güstrow kein Anwaltszwang. Ausgenommen sind hierbei Familiengerichtssachen. Bei Familiengerichtssachen muss ein Anwalt mandatiert werden. Ein weiterer wichtiger Bereich des Amtsgerichts ist die Zwangsvollstreckung. In diesem Bereich ist es das Vollstreckungsgericht als Teil des Amtsgerichts, das Aufgaben der Zwangsvollstreckung übernimmt. Das Vollstreckungsgericht ist auch verantwortlich für die Zwangsverwaltung von Grundstücken und die Zwangsversteigerung.
Doch dem Amtsgericht kommen noch zusätzliche Aufgaben zu, sprich es übernimmt außerdem Aufgaben der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Unter dem Begriff freiwillige Gerichtsbarkeit versteht man, dass spezielle Angelegenheiten der Rechtspflege übernommen werden. Auch die Aufgaben, die das Amtsgericht im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit übernimmt, sind vielseitig. Zu nennen sind hierbei zum Beispiel die Eintragung ins Grundbuch oder auch der Erlass von Betreuung. Das Urkundenwesen und Registersachen sind weitere Tätigkeitsfelder aus dem Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die dem Amtsgericht obliegen. Zivilrechtliche Urteile, die von einem Amtsgericht erlassen wurden, können mit einer Berufung angefochten werden. Kommt es zu einer Berufung, wird das Urteil von einem Gericht einer übergeordneten Instanz überprüft. Zu beachten ist, dass eine Berufung im Zivilrecht nur dann durchführbar ist, wenn der Beschwerdewert über einer Summe von 600 Euro liegt oder die Berufung vom erstinstanzlichen Gericht explizit zugelassen wurde. Hat ein Urteil z.B. grundlegende Bedeutung, dann ist dies ein Grund, warum eine Berufung im Zivilrecht explizit zugelassen wird. Vom Amtsgericht gefällte Urteile im Strafrecht können grundsätzlich durch eine Berufung angefochten werden.
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