Nachfolgend finden Sie 78 Entscheidungen vom Amtsgericht Gummersbach sowie die Adresse in Gummersbach (Nordrhein-Westfalen) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Gummersbach Anschrift Moltkestraße 6 Telefon 02261 811-0 Fax 02261 811-100 poststelle@ag-gummersbach.nrw.de | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
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Das Amtsgericht in Gummersbach ist ein Gericht der ersten Instanz. Grundsätzlich dienen unter bestimmten Voraussetzungen Amtsgerichte in der BRD bei Rechtsstreitigkeiten im Strafrecht und Zivilrecht als Eingangsinstanz. Den Amtsgerichten stehen zumeist Einzelrichter vor. Dem Amtsgericht übergeordnet ist das Landgericht und in der Folge das OLG sowie der BGH. Zivilrechtliche Rechtsstreitigkeiten werden vor dem Amtsgericht in Gummersbach verhandelt, wenn der Streitwert unter 5000 EURO liegt. Verfahren, deren Streitwert höher ist als 5.000 Euro, werden nicht vor dem Amtsgericht, sondern vor dem Landgericht verhandelt. Auch Streitigkeiten im Familienrecht wie Scheidungen, Unterhaltsangelegenheiten und sämtliche andere Familiensachen werden unabhängig vom Streitwert vor dem Amtsgericht Gummersbach verhandelt. Und ebenfalls Mietstreitigkeiten fallen in den Zuständigkeitsbereich des Gerichts.
Außerdem ist das Amtsgericht für Strafsachen verantwortlich, wenn nicht zu erwarten ist, dass eine Freiheitsstrafe ausgesprochen wird, die 4 Jahre übersteigt. Ist davon auszugehen, dass die Freiheitsstrafe 4 Jahre übersteigen wird, dient das Landgericht als Eingangsinstanz. Ist anzunehmen, dass der Beklagte in eine psychiatrische Klinik eingewiesen wird oder eine Sicherheitsverwahrung angeordnet wird, dann ist ebenfalls ein Gericht in einer höheren Instanz zuständig. Bei einer Verhandlung in einer Strafsache fungiert ein Einzelrichter als Strafrichter. Ein Einzelrichter fungiert dann als Strafrichter, wenn es sich um eine Privatklage handelt oder aber nur eine Gelstrafe bzw. eine Gefängnisstrafe, die unter zwei Jahren liegt, zu erwarten ist. Ist anzunehmen, dass eine Freiheitsstrafe ausgesprochen wird, die zwischen 2 und 4 Jahren liegt, dann wird ein sogenanntes Schöffengericht gebildet. Das Schöffengericht besteht aus einem Richter und zwei Schöffen. Ergeht vor dem Amtsgericht ein Urteil und geht eine der am Verfahren beteiligten Parteien in Revision, wird der Fall an die nächsthöhere Instanz übergeben. Das gefällte Urteil wird hier überprüft. Wird eine Berufung in einer zivilrechtlichen Angelegenheit angestrebt, dann ist das LG die verantwortliche Gerichtsbarkeit. Bei Kindschafts- oder Familiensachen erfolgt die Berufung vor dem OLG.
Das Amtsgericht ist ferner tätig als Nachlassgericht, Vormundschaftsgericht und Vollstreckungsgericht. Es ist ferner bei Insolvenzverfahren zuständiges Gericht als auch bei Zwangsversteigerungen und Zwangsverwaltungen. Neben der Verhandlung von Fällen im Strafrecht und im Zivilrecht, kommen Amtsgerichten in Deutschland generell noch weitere Aufgaben zu. So fungiert das Amtsgericht auch als Registergericht. D.h. es ist für den Gerichtsbezirk zuständig für das Führen des Handelsregisters, Genossenschaftsregisters, Vereinsregisters und Güterrechtsregisters. Ferner ist das Grundbuchamt im Amtsgericht zu finden. Eine Ausnahme gilt hierbei für Baden-Württemberg. Müssen Entscheidungen gefällt werden, die Registersachen oder Grundbuchangelegenheiten betreffen, werden diese entweder von einem Einzelrichter entschieden oder aber von Rechtspflegern bzw. Urkundenbeamten.
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