Nachfolgend finden Sie Entscheidungen vom Amtsgericht Haldensleben sowie die Adresse in Haldensleben (Sachsen-Anhalt) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Haldensleben Anschrift Stendaler Straße 18 Telefon 03904 47130 Fax 03904 4713101 ag-hdl@justiz.sachsen-anhalt.de | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
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Bei vielen Rechtsstreitigkeiten ist das Amtsgericht in Haldensleben als Eingangsinstanz verantwortlich. Generell dienen in Deutschland die Amtsgerichte in Verfahren im Strafrecht und Zivilrecht unter bestimmten Bedingungen als zuständige Eingangsinstanz. Im Zivilprozess und in der ordentlichen Gerichtsbarkeit werden Entscheidungen vor dem Amtsgericht von einem einzelnen Richter gefällt. Dem Amtsgericht übergeordnet ist das Landgericht und in der Folge das OLG sowie der Bundesgerichtshof. Vor dem Amtsgericht in Haldensleben verhandelt werden zivilrechtliche Streitigkeiten, deren Streitwert 5.000 Euro nicht übersteigt. Liegt der Streitwert über 5000 EURO, dann ist das Landgericht verantwortlich. Auch Streitigkeiten im Familienrecht wie Scheidungen, Unterhaltsangelegenheiten und sämtliche andere Familiensachen werden nicht abhängig vom Streitwert vor dem Amtsgericht Haldensleben verhandelt. Mietstreitigkeiten werden ebenso vor dem Amtsgericht ausgetragen.
Außerdem ist das Amtsgericht für Strafsachen verantwortlich, wenn nicht zu erwarten ist, dass eine Gefängnisstrafe ausgesprochen wird, die 4 Jahre übersteigt. Ist die zu erwartende Freiheitsstrafe höher als 4 Jahre, dann dient auch hier in den der Regel das Landgericht als Eingangsinstanz. Ist abzusehen, dass der Beklagte in eine Psychiatrie eingewiesen wird oder eine Sicherheitsverwahrung angeordnet wird, dann ist ebenfalls ein Gericht in einer höheren Instanz zuständig. Wird eine strafrechtliche Angelegenheit vor dem Amtsgericht verhandelt, dann fungiert ein Einzelrichter als sogenannter Strafrichter. Ein Einzelrichter agiert dann als Strafrichter, wenn es sich um eine Privatklage handelt oder aber nur eine Gelstrafe beziehungsweise eine Gefängnisstrafe, die unter 2 Jahren liegt, zu erwarten ist. Kann davon ausgegangen werden, dass eine höhere Strafe angesetzt wird, dann urteilt kein einzelner Richter, sondern es wird ein Schöffengericht gebildet. Das Schöffengericht besteht aus einem Richter und 2 Schöffen. Ergeht vor dem Amtsgericht ein Urteil und geht eine der beteiligten Parteien in Berufung, wird der Fall an die nächsthöhere Instanz übergeben. Das gefällte Urteil wird hier überprüft. Handelt es sich bei dem Streitfall um eine Zivilsache, dann erfolgt eine Berufung vor dem LG. Handelt es sich jedoch um eine Familiensache oder Kindschaftssache, dann ist das Oberlandesgericht anzurufen.
Zudem ist das Amtsgericht tätig als Vormundschaftsgericht, Vollstreckungsgericht und Nachlassgericht. Es ist daneben bei Insolvenzverfahren zuständiges Gericht als auch bei Zwangsverwaltungen und Zwangsversteigerungen. Neben allen diesen Zuständigkeiten kommen dem Gericht noch zusätzliche Aufgabenbereiche zu. Es ist weiterhin für das Führen etlicher Register verantwortlich wie das Vereinsregister, das Genossenschaftsregister, das Handelsregister und das Güterrechtsregister. Es fungiert somit auch als Registergericht. Ebenso ist das Grundbuchamt im Normalfall in das Amtsgericht integriert. Eine Ausnahme stellt hier Baden-Württemberg dar. Bei Problematiken in Grundbuchangelegenheiten oder in Registersachen sind entweder Richter oder auch Rechtspfleger oder Urkundenbeamte befugt, Entscheidungen zu treffen.
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