Nachfolgend finden Sie 4 Entscheidungen vom Amtsgericht Hamburg-Altona sowie die Adresse in Hamburg (Hamburg ) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Hamburg-Altona Anschrift Max-Brauer-Allee 91 Telefon 040 428 28-0 Fax 040 42811-1728 poststelleagaltona@ag.justiz.hamburg.de | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
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In Deutschland bestehen 646 Amtsgerichte. Eines dieser Gerichte ist das Amtsgericht in Hamburg. Amtsgerichte in Deutschland übernehmen eine Vielzahl an wichtigen Aufgaben. Im Instanzenzug steht das Amtsgericht an unterster Position und ist damit bei einer immensen Vielzahl an Rechtstreitigkeiten die Eingangsinstanz. U.a. ist das Amtsgericht für die Klärung zivilrechtlicher Auseinandersetzungen verantwortlich. Hierunter versteht man Rechtsstreitigkeiten zwischen zwei oder mehreren Privatpersonen. Allerdings gibt es Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit die zivilrechtliche Angelegenheit in den Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts fällt. So muss der Streitwert unter 5000 Euro liegen. Übersteigt der Streitwert 5.000 Euro ist das Landgericht zuständig. Doch nicht nur zivilrechtliche Auseinandersetzungen, sondern auch strafrechtliche Fälle fallen in die Zuständigkeit des Amtsgerichts. Bedingung, dass eine Strafsache vor dem Amtsgericht in Hamburg verhandelt wird, ist, dass keine Haftstrafe von über 4 Jahren erwartet werden kann. Über dies hinaus darf nicht davon auszugehen sein, dass der Angeklagte in Sicherheitsverwahrung genommen oder in eine psychiatrische Klinik eingewiesen wird.
Neben den genannten Bereichen sind auch Streitfälle in Familiensachen ein großer Aufgabenbereich mit dem das Amtsgericht in Hamburg betraut ist. Unter Familiensachen verstehen sich Ehescheidungen ebenso wie z.B. Auseinandersetzungen bezüglich der Unterhaltspflicht, dem Umgangsrecht oder auch Kindschaftssachen im Allgemeinen. Lebenspartnerschaftssachen und Streitigkeiten in Bezug auf den Versorgungsausgleich fallen ebenfalls in diese Rubrik. Wichtig ist es zu wissen, dass vor dem Amtsgericht in Hamburg kein Zwang besteht, sich anwaltlich vertreten zu lassen. Familiengerichtssachen werden dabei jedoch anders behandelt. Hier besteht ein Anwaltszwang. Auch für die Zwangsvollstreckung ist das Amtsgericht zuständig. In diesem Bereich ist es das Vollstreckungsgericht als Teil des Amtsgerichts, das Aufgaben der Zwangsvollstreckung übernimmt. Das Vollstreckungsgericht ist ferner verantwortlich für die Zwangsverwaltung von Grundstücken und die Zwangsversteigerung.
Neben den aufgeführten Bereichen übernimmt das Amtsgericht auch Aufgaben der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Bei der freiwilligen Gerichtsbarkeit handelt es sich um ein staatlich geregeltes Verfahren bestimmte privatrechtliche Angelegenheiten betreffend. Auch die Aufgaben, die das Amtsgericht im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit übernimmt, sind vielseitig. Anzuführen sind hierbei zum Beispiel die Eintragung ins Grundbuch oder auch der Erlass von Betreuung. Das Urkundenwesen und Registersachen sind weitere Tätigkeitsfelder aus dem Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die dem Amtsgericht auferlegt sind. Zivilrechtliche Urteile, die von einem Amtsgericht erlassen wurden, können mit einer Berufung angegriffen werden. Im Falle einer Berufung erfolgt eine Überprüfung des Urteils durch ein Gericht einer übergeordneten Instanz, also dem LG oder unter besonderen Voraussetzungen dem OLG. Wissen sollte man, dass eine Berufung im Zivilrecht nur dann möglich ist, wenn der Beschwerdewert über einer Summe von 600 Euro liegt oder die Berufung vom erstinstanzlichen Gericht explizit zugelassen wurde. Hat ein Urteil zum Beispiel grundlegende Bedeutung, dann ist dies ein Grund, weshalb eine Berufung im Zivilrecht explizit zugelassen wird. Bei Strafrechtsurteilen, die vom Amtsgericht erlassen wurden, kann im Regelfall stets eine Berufung erfolgen.
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