Nachfolgend finden Sie 2 Entscheidungen vom Amtsgericht Hamburg-Blankenese sowie die Adresse in Hamburg (Hamburg ) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Hamburg-Blankenese Anschrift Dormienstraße 7 Telefon 040 428 28-0 Fax 040 42811-5270 | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
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Bei dem Amtsgericht in Hamburg-Blankenese handelt es sich um ein Gericht der ersten Instanz. Grundsätzlich dienen unter bestimmten Voraussetzungen Amtsgerichte in der BRD bei Rechtsstreitigkeiten im Strafrecht und Zivilrecht als Eingangsinstanz. In der freiwilligen Gerichtsbarkeit und im Zivilprozess werden Entscheidungen vor dem Amtsgericht von einem einzelnen Richter gefällt. Ihnen übergeordnet sind die LGs und OLGs und zuletzt der BGH. Vor dem Amtsgericht in Hamburg-Blankenese verhandelt werden zivilrechtliche Angelegenheiten, deren Streitwert 5.000 Euro nicht übersteigt. Bei einem höheren Streitwert ist das Landgericht die verantwortliche Eingangsinstanz. Auch familienrechtliche Rechtsstreitigkeiten wie Unterhaltsstreitigkeiten, Scheidungen und sämtliche andere Familiensachen werden nicht abhängig vom Streitwert vor dem Amtsgericht in Hamburg-Blankenese verhandelt. Und auch Mietstreitigkeiten fallen in die Zuständigkeit des Gerichts.
Handelt es sich um eine Strafsache, die zu verhandeln ist, ist das Amtsgericht Eingangsinstanz, falls eine Gefängnisstrafe von unter 4 Jahren zu erwarten ist. Ist davon auszugehen, dass die Freiheitsstrafe 4 Jahre übersteigen wird, dient das LG als Eingangsinstanz. Ist anzunehmen, dass der Beklagte in eine Psychiatrie eingewiesen wird oder eine Sicherheitsverwahrung angeordnet wird, dann ist ebenso ein Gericht in einer höheren Instanz zuständig. Bei einer Gerichtsverhandlung in einer Strafsache ist ein Einzelrichter als Strafrichter tätig. Voraussetzung dafür ist, dass die Strafe 2 Jahre nicht überschreitet, nur eine Geldstrafe zu erwarten ist oder es sich um eine Privatklage handelt. Ist absehbar, dass eine Freiheitsstrafe verhängt wird, die zwischen 2 und 4 Jahren liegt, dann wird ein sogenanntes Schöffengericht gebildet. Das Schöffengericht besteht aus einem Richter und 2 Schöffen. Ergeht vor dem Amtsgericht ein Urteil und geht eine der am Verfahren beteiligten Parteien in Berufung, wird der Fall an die nächsthöhere Instanz weitergeleitet. Am Gericht der nächsthöheren Instanz wird das Urteil des Amtsgerichts überprüft. Handelt es sich bei dem Streitfall um eine Zivilsache, dann erfolgt eine Berufung vor dem LG. Bei Familiensachen oder Kindschaftssachen erfolgt die Berufung vor dem Oberlandesgericht.
Das Amtsgericht ist zudem tätig als Nachlassgericht, Vormundschaftsgericht und Vollstreckungsgericht. Es ist zuständig bei Insolvenzverfahren und in Verfahren der Zwangsversteigerung und Zwangsvollstreckung. Aber das Amtsgericht in Deutschland übernimmt noch weitere Aufgabenbereiche. Es ist ferner Registergericht und damit verantwortlich für das Führen des Handelsregisters, Güterrechtsregisters, des Genossenschaftsregisters und des Vereinsregisters. Ebenso ist das Grundbuchamt in aller Regel in das Amtsgericht integriert. Eine Ausnahme gilt hierbei für Baden-Württemberg. Müssen Entscheidungen gefällt werden, die Registersachen oder Grundbuchangelegenheiten betreffen, werden diese entweder von einem Einzelrichter entschieden oder aber von Urkundenbeamten bzw. Rechtspflegern.
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