Nachfolgend finden Sie Entscheidungen vom Amtsgericht Hamburg-Harburg sowie die Adresse in Hamburg (Hamburg ) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Hamburg-Harburg Anschrift Buxtehuder Straße 9 Telefon 040 428 28-0 Fax 040 42871-3416 | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
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Amtsgerichte stehen auf der niedrigsten Stufe des Gerichtsaufbaus in der BRD. Insgesamt gibt es 646 Amtsgerichte, eines dieser Gerichte ist das Amtsgericht Hamburg. Amtsgerichte in der BRD übernehmen eine Vielzahl an bedeutenden Aufgaben. Sie dienen als Eingangsinstanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit. An den Amtsgerichten verhandelt werden u.a. zivilrechtliche Angelegenheiten. Hierunter versteht man Rechtsstreitigkeiten zwischen zwei oder mehreren Privatpersonen. Allerdings gibt es Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit die zivilrechtliche Angelegenheit in den Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts fällt. So muss der Streitwert unter 5.000 Euro liegen. Bei einem Streitwert höher als 5,000 Euro ist das LG zuständig. Doch nicht nur zivilrechtliche Auseinandersetzungen, sondern auch strafrechtliche Angelegenheiten fallen in den Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts. Das Amtsgericht in Hamburg ist allerdings nur verantwortlich, wenn anzunehmen ist, dass die zu erwartende Strafe unter 4 Jahren liegt. Darüber hinaus darf nicht davon auszugehen sein, dass der Angeklagte in Sicherheitsverwahrung genommen oder in eine psychiatrische Klinik eingewiesen wird.
Neben den genannten Bereichen sind auch Rechtskonflikte in Familiensachen ein großer Aufgabenbereich mit dem das Amtsgericht Hamburg betraut ist. Zu den Familiensachen gehören Scheidungen ebenso wie bestimmte Bereiche der elterlichen Sorge und des Umgangsrechts, Kindschaftssachen, Fragen bezüglich der Unterhaltspflicht, Versorgungsausgleichsangelegenheiten sowie Lebenspartnerschaftssachen, um nur einige Beispiele zu nennen. Wichtig ist es zu wissen, dass vor dem Amtsgericht in Hamburg kein Zwang besteht, sich anwaltlich vertreten zu lassen. Familiengerichtssachen werden hierbei jedoch anders gehandhabt. Bei Familiengerichtssachen muss ein Anwalt mandatiert werden. Ein weiterer bedeutender Bereich des Amtsgerichts ist die Zwangsvollstreckung. Hier ist es das Vollstreckungsgericht, das Teil des Amtsgerichts ist, das sich mit den Zwangsvollstreckungsaufgaben in das bewegliche Vermögen befasst. Kommt es zu einer Zwangsversteigerung oder einer Zwangsverwaltung von Grundstücken, so wird auch dies vom Vollstreckungsgericht übernommen.
Neben den aufgeführten Bereichen übernimmt das Amtsgericht auch Aufgaben der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Bei der freiwilligen Gerichtsbarkeit handelt es sich um ein staatlich geregeltes Verfahren bestimmte privatrechtliche Angelegenheiten betreffend. Auch die Aufgaben, die das Amtsgericht im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit übernimmt, sind vielseitig. Zu nennen sind hierbei z.B. die Eintragung ins Grundbuch oder auch der Erlass von Betreuung. Auch das Urkundenwesen sowie Registersachen fallen in die freiwillige Gerichtsbarkeit und werden vom Amtsgericht übernommen. Zivilrechtliche Urteile, die von einem Amtsgericht erlassen wurden, können mit einer Berufung angegriffen werden. Im Falle einer Berufung erfolgt eine Überprüfung des Urteils durch ein Gericht einer höheren Instanz, also dem Landgericht oder unter besonderen Umständen dem OLG. Wissen sollte man, dass eine Berufung im Zivilrecht nur dann durchführbar ist, wenn der Beschwerdewert über einer Summe von 600 Euro liegt oder die Berufung vom erstinstanzlichen Gericht explizit zugelassen wurde. Hat ein Urteil zum Beispiel grundlegende Bedeutung, dann ist das ein Grund, warum eine Berufung im Zivilrecht explizit zugelassen wird. Bei strafrechtlichen Urteilen, die vom Amtsgericht erlassen wurden, kann im Regelfall immer eine Berufung erfolgen.
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