Nachfolgend finden Sie Entscheidungen vom Amtsgericht Hildburghausen sowie die Adresse in Hildburghausen (Thüringen) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Hildburghausen Anschrift Johann-Sebastian-Bach-Straße 2 Telefon 03685 7790 Fax 03685 779197 poststelle@aghbn.thueringen.de | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
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Das Amtsgericht Hildburghausen ist bei einem Großteil von Rechtsstreitigkeiten Eingangsinstanz. Generell dienen in Deutschland die Amtsgerichte in Verfahren im Strafrecht und Zivilrecht unter bestimmten Bedingungen als verantwortliche Eingangsinstanz. In der freiwilligen Gerichtsbarkeit und im Zivilprozess werden Entscheidungen vor dem Amtsgericht von einem Einzelrichter gefällt. Ihnen übergeordnet sind die Landgerichte und Oberlandesgerichte sowie zuletzt der BGH. Vor dem Amtsgericht in Hildburghausen verhandelt werden zivilrechtliche Angelegenheiten, deren Streitwert 5000 EURO nicht übersteigt. Bei einem höheren Streitwert ist das Landgericht die zuständige Eingangsinstanz. Auch familienrechtliche Rechtsstreitigkeiten wie Unterhaltsstreitigkeiten, Scheidungen und alle anderen Familiensachen werden nicht abhängig vom Streitwert vor dem Amtsgericht in Hildburghausen verhandelt. Mietstreitigkeiten werden ebenso vor dem Amtsgericht verhandelt.
Weiterhin ist das Amtsgericht für Strafsachen verantwortlich, wenn nicht zu erwarten ist, dass eine Freiheitsstrafe ausgesprochen wird, die 4 Jahre übersteigt. Ist davon auszugehen, dass das Strafmaß 4 Jahre übersteigen wird, dient das Landgericht als Eingangsinstanz. Ist anzunehmen, dass der Beklagte in eine psychiatrische Klinik eingewiesen wird oder eine Sicherheitsverwahrung angeordnet wird, dann ist ebenso ein Gericht in einer höheren Instanz verantwortlich. Bei einer Verhandlung in einer strafrechtlichen Angelegenheit fungiert ein einzelner Richter als Strafrichter. Bedingung dafür ist, dass die Strafe 2 Jahre nicht überschreitet, nur eine Geldstrafe zu erwarten ist oder es sich um eine Privatklage handelt. Kann davon ausgegangen werden, dass eine höhere Strafe angesetzt wird, dann urteilt kein Einzelrichter, sondern es wird ein Schöffengericht gebildet. Das Schöffengericht besteht aus einem Richter und zwei Schöffen. Soll ein Urteil des Amtsgerichts angefochten werden, dann erfolgt die Revision an einem Gericht der nächsthöheren Instanz. Dort findet eine Überprüfung des Urteils statt. Wird eine Berufung in einer Zivilsache angestrebt, dann ist das LG zuständig. Handelt es sich jedoch um eine Familiensache oder Kindschaftssache, dann ist das OLG anzurufen.
Über dies hinaus fungiert das Amtsgericht als Nachlassgericht, Vormundschaftsgericht und Vollstreckungsgericht. Auch Zwangsverwaltungen, Zwangsversteigerungen und Insolvenzverfahren fallen in den Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts in der BRD. Aber das Amtsgericht in Deutschland übernimmt noch weitere Aufgabenbereiche. Es ist weiterhin für das Führen zahlreicher Register verantwortlich wie das Genossenschaftsregister, das Vereinsregister, das Handelsregister und das Güterrechtsregister. Es fungiert somit auch als Registergericht. Außerdem ist das Grundbuchamt im Amtsgericht zu finden. Eine Ausnahme gilt hierbei für das Bundesland Baden-Württemberg. Bei Problematiken in Grundbuchangelegenheiten oder in Registersachen sind entweder Richter oder auch Rechtspfleger oder Urkundenbeamte befugt, Entscheidungen zu treffen.
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