Nachfolgend finden Sie 1 Entscheidungen vom Amtsgericht Husum sowie die Adresse in Husum (Schleswig-Holstein) und die Telefonnummer.
Kontaktdaten und AdresseAmtsgericht Husum Anschrift Theodor-Storm-Straße 5 Telefon 04841 693-0 Fax 04841 693-100 verwaltung@ag-husum.landsh.de | Durch das Laden der Karte akzeptieren Sie
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Amtsgerichte stehen auf der niedrigsten Stufe des Gerichtsaufbaus in Deutschland. Insgesamt gibt es 646 Amtsgerichte, eines dieser Gerichte ist das Amtsgericht in Husum. In der BRD erfüllen die Amtsgerichte eine große Vielfalt an Aufgaben. Sie dienen als Eingangsinstanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Verhandelt werden vor den Amtsgerichten unter anderem Streitigkeiten aus dem Zivilrecht. Kommt es zu einem Rechtsstreit zwischen zwei oder mehreren Privatpersonen, dann fällt dies in den Bereich des Zivilrechts. Zivilrechtliche Stretigkeiten können zum Beispiel sein Familiensachen, Erbauseinandersetzungen, Mietstreitigkeiten oder auch Streitigkeiten aus Dienst- oder Werkverträgen. Sollte der Streitwert über 5000 Euro liegen, so ist das Landgericht anzurufen. Doch nicht nur zivilrechtliche Rechtsstreitigkeiten, sondern auch strafrechtliche Fälle fallen in den Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts. Voraussetzung, dass eine Strafsache vor dem Amtsgericht in Husum verhandelt wird, ist, dass keine Haftstrafe von über vier Jahren erwartet werden kann. Zudem darf nicht zu erwarten sein, dass eine Sicherheitsverwahrung oder eine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik angeordnet wird.
Ein großer Aufgabenbereich des Amtsgericht in Husum ist die Verhandlung von Familiensachen. Zu den Familiensachen gehören Scheidungen ebenso wie bestimmte Bereiche des Umgangsrechts und der elterlichen Sorge, Kindschaftssachen, Fragen bezüglich der Unterhaltspflicht, Versorgungsausgleichsangelegenheiten sowie Lebenspartnerschaftssachen, um nur einige Beispiele zu nennen. Vor dem Amtsgericht Husum gilt übrigens keine Anwaltspflicht. Eine Ausnahme stellen Familiengerichtssachen dar. Hier müssen sich die Parteien von einem Anwalt lassen. Auch für die Zwangsvollstreckung ist das Amtsgericht zuständig. In diesem Bereich ist es das Vollstreckungsgericht als Teil des Amtsgerichts, das Aufgaben der Zwangsvollstreckung übernimmt. Dem Vollstreckungsgericht obliegt hierbei auch die Zwangsversteigerung oder die Zwangsverwaltung von Grundstücken.
Ein weiterer Bereich, für den sich das Amtsgericht zuständig zeigt, ist die Übernahme von Aufgaben aus der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Unter freiwilliger Gerichtsbarkeit versteht sich die Übernahme von bestimmten Angelegenheiten der Rechtspflege. Auch hier sind die Aufgaben breitgefächert und reichen von Eintragungen in das Grundbuch über Erteilung eines Erbscheins hinzu Erlass von Betreuung. Auch das Urkundenwesen sowie Registersachen fallen in die freiwillige Gerichtsbarkeit und werden vom Amtsgericht betreut. Urteile aus dem Zivilrecht können mittels einer Berufung angefochten werden. Im Falle einer Berufung erfolgt eine Überprüfung des Urteils durch ein Gericht einer höheren Instanz, also dem Landgericht oder unter besonderen Umständen dem OLG. Eine Berufung bei Urteilen im Zivilrecht ist allerdings nur dann eine Option, wenn der Beschwerdewert höher ist als 600 Euro. Oder aber die Berufung wurde explizit zugelassen. Eine Berufung kann zum Beispiel dann explizit zugelassen werden, wenn das Urteil von grundlegender Bedeutung ist. Bei Strafrechtsurteilen, die vom Amtsgericht erlassen wurden, kann im Regelfall stets eine Berufung erfolgen.
2010 | - | Februar | - | - | - | - |
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